EuGH bestätigt Verbandsklagerecht im Datenschutz

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Verbraucherschutzverbände und DSGVO-Verstöße

Verbraucherschutzverbände dürfen Verstöße gegen die DSGVO gerichtlich geltend machen. Dies verkündete der EuGH in seinem Urteil vom 28. April 2022 (Rechtssache C-319/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH diese Frage zur Klagebefugnis bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt. Damit hat der EuGH bestätigt: Verbandsklagerecht im Datenschutz ist ein zulässiges Instrument zur Rechtsdurchsetzung.

 

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) liegt seit Jahren mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta im Streit. Im „App-Zentrum“ bot das Unternehmen kostenlose Spiele von Drittanbietern an. Dabei verstieß Meta laut Vorwurf gegen Daten- und Verbraucherschutzrechte sowie gegen das Wettbewerbsrecht.

Der vzbv reichte erfolgreich eine Unterlassungsklage ein. Das Landgericht und das Kammergericht Berlin gaben ihm recht. Auch der BGH hielt die Klage für begründet. Dennoch blieb eine wichtige Frage offen: Darf der vzbv überhaupt Verbandsklagen gegen Datenschutzverstöße erheben?

 

Das Urteil des EuGH

Die Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union warf eine zentrale Frage auf. Durfte ein Verband Verbraucherinteressen schützen, ohne dass konkrete Rechte einzelner Personen verletzt wurden? Bisher lag die Kontrolle der Datenschutzvorgaben primär bei den Aufsichtsbehörden.

Die Entscheidung, dass der EuGH bestätigt, Verbandsklagerecht im Datenschutz sei mit der DSGVO vereinbar, stellt einen wichtigen Wendepunkt dar. Verbraucherschutzverbände gelten nun offiziell als klagebefugte Einrichtungen. Sie dürfen daher aktiv Verbandsklagen einreichen, was insgesamt ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet.

 

Fazit und Ausblick

Der EuGH bestätigt damit die wichtige Auffassung des BGH. Nun muss der BGH im konkreten Fall rund um das Facebook-App-Zentrum unter Berücksichtigung des Urteils abschließend entscheiden. Es bleibt spannend zu beobachten, ob Verbände Datenschutzregeln bei Tech-Giganten künftig effektiv durchsetzen.

Zudem stellt sich eine weitere Frage: Müssen sich nun auch andere Unternehmen vermehrt mit Verbandsklagen auseinandersetzen? Da der EuGH bestätigt: Verbandsklagerecht im Datenschutz eröffnet neue Wege für Klagen, könnte dies die Rechtslandschaft für viele Unternehmen nachhaltig verändern.

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