VdS 10010
VdS-Richtlinien zur Umsetzung der DSGVO
Jedes Unternehmen und alle öffentlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ab 25. Mai 2018 die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen. Sie müssen ein Verfahren zur Etablierung und Aufrechterhaltung des Datenschutzes gemäß der DSGVO entwickeln, ein sog. Datenschutzmanagementsystem.
Als Absolventen des Lehrgangs „VdS 10010 – Richtlinien für ein strukturiertes Datenschutzmanagement“ unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnittenen Datenschutzmanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Wir bereiten Sie auf eine Zertifizierung nach den Richtlinien VdS 10010 vor.
VdS 10010 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Richtlinien VdS 10010, entwickelt von der VdS Schadenverhütung GmbH, legen Mindestanforderungen an die Informationssicherheit fest und können für kleine und mittlere Unternehmen, den gehobenen Mittelstand, Verwaltungen, Verbände und sonstige Organisationen angewendet werden.
Die Richtlinien VdS 10010 ermöglichen Ihnen die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen der DSGVO strukturiert und mit einem überschaubaren Aufwand umzusetzen. Speziell ausgelegt für kleine und mittelständische Unternehmen zeigen die Richtlinien VdS 10010 einen praktikablen Weg für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems.
Eine Zertifizierung Ihres Datenschutzmanagements bietet Ihnen die Möglichkeit gegenüber Behörden, Eigentümern, Kunden und Lieferanten nachzuweisen, dass Sie ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den Anforderungen der DSGVO implementiert haben.
Bitte fordern Sie weitere Informationen zu unserer Beratungstätigkeit und zur Zertifizierung nach den Richtlinien VdS 10010 über unser Kontaktformular an.