Datenschutz-Compliance
Einhaltung der Vorschriften
Unter dem Begriff Compliance versteht man die Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Datenschutz-Compliance bedeutet in dem Fall das Bestreben von Unternehmen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften laut der Datenschutzgrundverordnung / DSGVO einzuhalten und beim Feststellen von Mängeln diese anhand der entsprechenden Maßnahmen umgehend zu beseitigen.
Mit einem Datenschutzaudit können Sie (regelmäßig) die bisher eingeführten Datenschutz-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen überprüfen und anhand der Ergebnisse anpassen. Der Bemessungsmaßstab für ein solches Audit können gesetzliche Mindeststandards (z.B. DSGVO), Datenschutznormen (z.B. VdS 10010) oder interne Compliance-Vorgaben (z.B. Konzernvorgaben) sein.
Wünschen Sie eine Zertifizierung z.B. nach den Richtlinien VdS 10010 können Sie sich mit unserer Unterstützung darauf vorbereiten.
Datenschutzaudit / GAP-Analyse
Für ein Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, eine Standortbestimmung über das bisherige Datenschutzniveau zu erhalten. Dabei kann es durchaus hilfreich sein, nicht nur intern einen Blick auf den Datenschutz zu werfen, sondern auch externe Unterstützung dafür einzuholen.
VdS 10010
Mit diesem kompakten Leitfaden der speziell auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet ist, sind Sie in der Lage die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gut strukturiert und mit geringem Aufwand umzusetzen.