20.März 2024 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Das Firmenhandy ist weg, oh Schreck! ToDo’s bei Verlust

Schlagwörter: DSGVO | Tipps

Der Verlust mobiler Endgeräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Meist führen Diebstahl oder Unachtsamkeit im öffentlichen Raum dazu. Dabei sind betroffene Mitarbeitende oft unsicher, wie sie korrekt reagieren sollen. Wichtig ist: Verschweigen Sie einen Verlust niemals, da verzögerte Meldungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Vielmehr sollten Sie jeden Verlust umgehend intern melden, um sofortige Schutzmaßnahmen wie die Fernlöschung von Daten einzuleiten.

Verlust der Kontrolle als Kernproblem

Der physische Verlust eines Geräts verursacht nicht nur finanzielle Schäden. Viel gravierender ist der Kontrollverlust über das Endgerät und die darauf gespeicherten Daten. Sind diese Informationen nicht ausreichend verschlüsselt, greifen Fremde unter Umständen leicht auf sensible Unternehmensdaten zu. Zudem gehen die Daten verloren, sofern sie nicht an anderer Stelle, etwa in einer Cloud, gesichert wurden.

Meldung von Datenschutzvorfällen

Ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten begründet in der Regel einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall. Dabei müssen Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung informieren. Gleichzeitig sollten Sie gegebenenfalls betroffene Personen zeitnah über den Vorfall in Kenntnis setzen.

Jedoch existieren Ausnahmen: Führt die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, entfällt die Meldepflicht. Daher bewertet der/die Datenschutzbeauftragte jeden Einzelfall individuell. Dies unterstreicht erneut, warum eine sofortige Meldung durch die betroffene Person essenziell ist.

Maßnahmen zur Gerätesicherung

MDMEffektive Verschlüsselung ist der wichtigste Schutzmechanismus. Für Laptops empfehlen wir die durchgängige Verschlüsselung der Festplatte nach aktuellem Stand der Technik. Dies verhindert in der Regel den Zugriff Unbefugter und bietet rechtliche Vorteile.

Für Smartphones und Tablets setzen Unternehmen idealerweise Mobile Device Management (MDM)-Lösungen ein. Diese erzwingen PIN-Codes oder biometrische Sperren. Eine starke Verschlüsselung kann die Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde sogar abwenden, da die DSGVO (Art. 33) bei fehlender Gefährdung der Betroffenenrechte keine Meldung verlangt.


Links & Verweise:
procado: Datenschutzvorfall |
Art. 33 DSGVO