Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zu Privacy Shield

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Safe Harbor-Nachfolgeregelung „Privacy Shield“ im Hinblick auf europäische Datenschutzanforderungen beleuchtet und kommt zu dem Ergebnis, dass die neue Vereinbarung kein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Betroffenen in die USA bietet. Die vzbv beschränkte sich bei der Analyse und Bewertung des Privacy Shield-Abkommens auf Fragestellungen in Bezug auf Verbraucherdaten.

Der Verband kritisiert, dass Privacy Shield nicht auf Gesetzen oder Abkommen basiert, sondern „lediglich auf Zusagen in Briefen der US-Administration“. Weiterhin sei das Verfahren zu undurchsichtig, lasse viel Spielraum und folge dem US-Recht. In dem 10seitigen Dokument listet der vzbv die Mängel des Abkommens auf und fordert Nachverhandlungen zum Schutz der EU-Bürger. Der vzbv verdeutlicht seinen Standpunkt durch die Forderung, dass das Abkommen in der bisherigen Form nicht verabschiedet werden darf.

EU-Kommission bescheinigt Privacy Shield die angemessene Erfüllung der EU-Datenschutzstandards
Im Februar 2016 hatte die EU-Kommission in einer Pressenmitteilung den Safe Harbor-Nachfolger „EU-US-Datenschutzschild“ vorgestellt. Mit Privacy Shield werde eine neue solide Regelung für den Austausch kommerzieller Daten geschaffen, so die EU-Kommission. Das Abkommen basiere auf „robuster Durchsetzung und Kontrolle“, einem „besseren Rechtsschutz für Bürger“ und „erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit“.

Die EU-Kommission hat Privacy Shield in einer Angemessenheitsentscheidung bescheinigt, dass die im Abkommen vereinbarten Garantien für die Datenübermittlung den Datenschutzstandards der EU entsprechen. Weiterhin werden die Vorgaben erfüllt, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 im Zusammenhang mit dem Safe Harbor-Urteil aufgestellt hatte.

Im nächsten Schritt wird die gemeinsame Stellungnahme der europäischen Datenschutz- Aufsichtsbehörden im April 2016 zum vorgestellten Abkommen erwartet. Im Juni 2016 soll es in Kraft treten.

Quellen:

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.:
ANALYSE UND BEWERTUNG DES EU-U.S. PRIVACY SHIELD

Europäische Kommission/Pressemitteilung:
Europäische Kommission stellt EU-US-Datenschutzschild vor: verbindliche Garantien zur Wiederherstellung des Vertrauens in den transatlantischen Datenverkehr