Ab Oktober 2026: neue ISO/IEC 27019 verpflichtend

IT-Sicherheitskatalog nach EnWG
ISMS-Zertifizierung mit ISO/IEC 27019 für Netz- und Anlagenbetreiber.

Wer ein Strom- oder Gasnetz betreibt oder eine Energieanlage, muss ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nachweisen. Gefordert wird ein ISMS nach ISO/IEC 27001 unter Berücksichtigung von ISO/IEC 27002 und ISO/IEC 27019.

Wir bauen dieses Managementsystem mit Ihnen auf, bereiten Sie auf das Audit vor und begleiten Sie durch den dreijährigen Zyklus. Zertifiziert wird anschließend durch eine akkreditierte Stelle.

INFORMATIONSSICHERHEIT

IT-Sicherheitskatalog nach EnWGISMS-Zertifizierung mit ISO/IEC 27019 für Netz- und Anlagenbetreiber.

Wer ein Strom- oder Gasnetz betreibt oder eine Energieanlage, muss ein zertifiziertes ISMS nach ISO/IEC 27001 unter Berücksichtigung von ISO/IEC 27019 nachweisen. Wir bauen es mit Ihnen auf und bereiten Sie auf das Audit vor.

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+49 (0)30 293 98 320

Trifft eines davon auf Sie zu?

Dann gilt für Sie die Zertifizierungspflicht. Die Bundesnetzagentur hat den IT-Sicherheitskatalog im Einvernehmen mit dem BSI erlassen, in zwei Fassungen für zwei Adressatenkreise.

§ 11 Abs. 1a EnWG, künftig § 5c
Sie betreiben ein Strom- oder Gasnetz.
Das gilt für Stadtwerke und regionale Verteilnetzbetreiber ebenso wie für Übertragungsnetzbetreiber. Maßgeblich ist der Netzbetrieb, nicht die Unternehmensgröße.
§ 11 Abs. 1b EnWG, künftig § 5c
Sie betreiben eine Energieanlage.
Gemeint sind dabei Anlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastruktur eingestuft und zugleich an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind.
Klarstellung der Bundesnetzagentur
Sie führen den Betrieb für einen Betreiber.
Wer Systeme, Anwendungen oder Komponenten im Geltungsbereich der Kataloge für einen Betreiber führt, muss ein eigenes ISMS zertifizieren lassen. Dienstleister sind also nicht automatisch außen vor.
Auslagerung entbindet nicht. Die Verantwortung für die Erfüllung der Schutzziele trägt der Netzbetreiber, auch wenn er sich dabei Dritter bedient.

ISO/IEC 27019 und die Zusatzanforderungen des Katalogs

Eine gewöhnliche ISO-27001-Zertifizierung genügt allerdings nicht. Das Normengerüst bildet die Grundlage, der Katalog legt sich als Rahmen darum und stellt eigene Anforderungen an Geltungsbereich, Dokumentation und Nachweisführung.

IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur
ISO/IEC 27019
Branchenspezifische Ergänzung für die Prozesssteuerung der Energieversorgung
ISO/IEC 27002
Umsetzungsempfehlungen zu den Maßnahmen aus Anhang A
ISO/IEC 27001
Das Managementsystem als Grundlage, zertifizierungsfähig
Die Norm ISO/IEC 27019 baut auf ISO/IEC 27001 und 27002 auf und lässt sich in ein bestehendes ISMS integrieren.
Was der Katalog zusätzlich verlangt
Ansprechperson IT-Sicherheit
Zunächst benennen Sie eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen und melden die Person an die Bundesnetzagentur, denn das geschieht vor dem Aufbau des ISMS.
Netzstrukturplan
Er trennt die Systeme danach, ob Maßnahmen nach ISO/IEC 27019 oder nach ISO/IEC 27002 greifen. Ausgelagerte Teilsysteme sind gesondert zu kennzeichnen.
Risikoanalyse mit Versorgungsbezug
Bei der Bewertung möglicher Auswirkungen sind unter anderem Folgen für vor- und nachgelagerte Netze zu berücksichtigen.
Nachweis an die Bundesnetzagentur
Vorzulegen sind das Zertifikat, die Erklärung zur Anwendbarkeit und die Identifikation der kritischen Prozesse.

Wo die Regelung heute steht

Die Pflicht besteht seit einem Jahrzehnt, hat aber mehrfach den Ort im Gesetz gewechselt und wird laufend an neue Normfassungen angepasst.

August 2015
IT-Sicherheitskatalog für Netze
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Katalog nach § 11 Abs. 1a EnWG für Strom- und Gasnetzbetreiber.
31. Januar 2018
Nachweisfrist für Netzbetreiber
Ab diesem Stichtag ist die Umsetzung gegenüber der Bundesnetzagentur durch ein Zertifikat nachzuweisen.
6. Dezember 2025
NIS-2-Umsetzung ändert das EnWG
Die Regelungen aus § 11 Abs. 1a bis 1g werden gestrichen und in die §§ 5c bis 5e EnWG verschoben.
Oktober 2026
Neue ISO/IEC 27019 wird Pflicht
Ab dann ist die aktualisierte Fassung im Rahmen der Kataloge verbindlich zu nutzen. Die Mappingtabelle der Bundesnetzagentur entfällt.
Was das für Sie bedeutet: Bis ein neuer IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht ist, gelten die bestehenden Kataloge für die bisherigen Adressaten weiter. Auch Systeme zur Angriffserkennung sind entsprechend der bisherigen Vorgaben weiter zu betreiben. Den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Stand: August 2026

Wie wir Sie zur Zertifizierung begleiten

Wir beraten und bereiten vor, zertifizieren aber nicht selbst. Das übernimmt eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Stelle, denn Beratung und Zertifizierung müssen getrennt bleiben.

01
GAP-Analyse
Zunächst vergleichen wir Ihren Ist-Stand mit den Anforderungen aus Katalog und Normen. Ergebnis ist eine Liste der Lücken, priorisiert nach Aufwand und Risiko.
02
Geltungsbereich und Netzstrukturplan
Anschließend grenzen wir ab, welche Systeme für den sicheren Netzbetrieb notwendig sind, und erstellen außerdem den Netzstrukturplan mit der geforderten Trennung.
03
Aufbau des Managementsystems
Leitlinie, Rollen, Risikoanalyse mit Bewertung der Versorgungssicherheit, Maßnahmen, Erklärung zur Anwendbarkeit und die dazugehörige Dokumentation.
04
Auditvorbereitung und Begleitung
Schließlich führen wir ein internes Audit durch, arbeiten Feststellungen ab und begleiten Sie ebenso im Zertifizierungsaudit der akkreditierten Stelle.
Danach beginnt der Zyklus. Drei Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits, am Ende die Rezertifizierung. Auf Wunsch begleiten wir das dauerhaft, auch als externe Beauftragte für Informationssicherheit.

FAQ – IT-Sicherheitskatalog Berlin & DACH

Ihre Fragen zum IT-Sicherheitskatalog

Hier finden Sie die Antworten, die vor einem Projekt am häufigsten gebraucht werden: Wer betroffen ist, worin der Unterschied zu einer gewöhnlichen ISO-27001-Zertifizierung liegt, was sich durch § 5c EnWG ändert und wie lange der Weg dauert.

Betroffen sind Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie Betreiber von Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur eingestuft sind. Für beide Gruppen hat die Bundesnetzagentur je einen eigenen Katalog erlassen, im Einvernehmen mit dem BSI.

Maßgeblich ist dabei der Netz- oder Anlagenbetrieb, nicht die Unternehmensgröße. Auch wer den Betrieb ganz oder teilweise ausgelagert hat, bleibt in der Pflicht: Die Verantwortung für die Erfüllung der Schutzziele trägt der Netzbetreiber, selbst wenn er sich dabei Dritter bedient.

Nein. Die ISO/IEC 27001 ist zwar die Grundlage, der Katalog stellt aber zusätzliche Anforderungen. Bei der Umsetzung sind ISO/IEC 27002 und ISO/IEC 27019 zu berücksichtigen, wobei letztere die Besonderheiten der Prozesssteuerung in der Energieversorgung abbildet.

Hinzu kommen ein vorgegebener Mindestgeltungsbereich, der Netzstrukturplan, eine Risikoanalyse, die ausdrücklich die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bewertet, sowie eine der Bundesnetzagentur zu meldende Ansprechperson für IT-Sicherheit. Nachzuweisen sind am Ende das Zertifikat, die Erklärung zur Anwendbarkeit und die Identifikation der kritischen Prozesse.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025, wurden die Regelungen aus § 11 Absatz 1a bis 1g EnWG gestrichen und in die §§ 5c bis 5e EnWG verschoben. Die Pflicht selbst bleibt bestehen, sie steht nur an anderer Stelle im Gesetz.

Praktisch gilt: Bis ein neuer IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht ist, gelten die bestehenden Kataloge für die bisherigen Adressaten weiter. Auch Systeme zur Angriffserkennung sind entsprechend der bisherigen Vorgaben weiter zu betreiben. Wie sich das zur allgemeinen NIS-2-Umsetzung verhält, klären wir im Erstgespräch.

Weil ab diesem Zeitpunkt die aktualisierte Fassung der ISO/IEC 27019 im Rahmen der IT-Sicherheitskataloge verpflichtend zu nutzen ist. Sie liegt seit Herbst 2024 vor und ist wieder konsistent zur ISO/IEC 27001.

Bis dahin stellt die Bundesnetzagentur eine Mappingtabelle zwischen ISO/IEC 27019:2020 und ISO/IEC 27002:2022 bereit, die mit dem Umstieg obsolet wird. Wer noch mit der Vorgängerfassung arbeitet, sollte den Wechsel jetzt einplanen, damit er nicht mitten in den Zertifizierungszyklus fällt.

Das hängt davon ab, wie viel bereits vorhanden ist. Gibt es noch kein Managementsystem, sollten Sie mit mehreren Monaten rechnen, weil Risikoanalyse, Netzstrukturplan und Dokumentation nicht nebenher entstehen. Besteht bereits ein ISMS nach ISO 27001, verkürzt sich der Weg erheblich.

Wir beginnen deshalb immer mit einer GAP-Analyse. Danach wissen Sie, welche Lücken zu schließen sind und in welcher Reihenfolge das sinnvoll ist. Nach der Zertifizierung folgt ein dreijähriger Zyklus mit jährlichen Überwachungsaudits.

Nein, und das ist wichtig. Beratung und Zertifizierung müssen getrennt bleiben. Wir bauen das Managementsystem mit Ihnen auf, erstellen die Dokumentation und bereiten Sie auf das Audit vor. Zertifiziert wird durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Bei der Auswahl einer geeigneten Stelle unterstützen wir Sie und begleiten Sie durch das Verfahren. Erreichen Sie uns für ein Erstgespräch unter sales@procado.de oder +49 (0)30 293 98 300.

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