Veröffentlichung der amtlichen Übersetzungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 06.04.2016 sind die amtlichen Übersetzungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in den 24 Amtssprachen der EU-Mitgliedsländer verfügbar.

Seit 2012 arbeitete die Europäische Union in Form der sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Vertretern der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Rats an der Reform des europäischen Datenschutzrechts. Ziel ist die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts auf der Basis eines möglichst hohen Datenschutzniveaus sowie die Schaffung klarer und einheitlicher Rechtsvorgaben für den Datenaustausch innerhalb des Europäischen Binnenmarktes.
Die derzeit geltende Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 „Richtlinie 95/46/EG“ wird mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung abgelöst. Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Quellen:

EUR-Lex:
Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 17.12.2015:
EU-Datenschutzreform: Mehr Rechte für Europas Internetnutzer