EU-Datenschutz-Grundverordnung vom Europäischen Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 14.04.2016 den Entwurf der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – kurz EU-DSGVO – verabschiedet. Der Entwurf wurde in einer sogenannten frühzeitigen Einigung in zweiter Lesung angenommen. Die EU-DSGVO wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, 20 Tage danach tritt die Verordnung in Kraft.
Für die EU-Mitgliedstaaten gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen, die Vorschriften in nationales Recht zu überführen und den Gestaltungsspielraum durch die in der Verordnung enthaltenen nationalen Öffnungsklauseln in konkrete gesetzliche Vorgaben umzusetzen.

Quellen:

GDD: Weißer Rauch aus Straßburg: Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 17.12.2015:
EU-Datenschutzreform: Mehr Rechte für Europas Internetnutzer