30.Januar 2025 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung: Klare Leitlinien für besseren Datenschutz

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf seiner Sitzung am 16. Januar 2025 wichtige Neuerungen für Datenschutz und Wettbewerbsrecht beschlossen. Im Fokus standen Leitlinien zur Pseudonymisierungg und ein Positionspapier zur Zusammenarbeit zwischen Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden

@close up of waved European Union flag against blue sky

Pseudonymisierung ist ein zentrales Werkzeug der DSGVO, um personenbezogene Daten zu schützen. Dabei werden Daten so verarbeitet, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Gemäß Artikel 4 Nr. 5 DSGVO setzt dies voraus, dass diese zusätzlichen Informationen getrennt aufbewahrt und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen gesichert werden. So wird gewährleistet, dass eine Zuordnung zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person ausgeschlossen bleibt.

Diese Methode ist nicht nur ein effektiver Schutz, sondern bietet auch konkrete Vorteile:

  • Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, solange sie durch Zusatzinformationen einer Person zugeordnet werden können.
  • Risiken reduzieren und Rechtsgrundlagen stärken: Pseudonymisierung erleichtert die Erwägung berechtigter Interessen als Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 6 lit.f DSGVO und unterstützt die Zweckbindung.

Die neuen Leitlinien zeigen, wie Organisationen Pseudonymisierung nutzen können, um Datenschutzprinzipien, Sicherheit und datenschutzfreundliche Systeme (z.B. „Privacy by Design“) umzusetzen. Außerdem gibt es technische Empfehlungen, um unbefugte Identifizierungen zu verhindern.

Bis zum 28. Februar 2025 können Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Feedback zu den Leitlinien geben.

Datenschutz trifft Wettbewerbsrecht: EDSA fördert Zusammenarbeit

In einem Positionspapier, veröffentlicht am 17.01.2025, betont der EDSA die Notwendigkeit, Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden enger zusammenarbeiten zu lassen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023, das gemeinsame Maßnahmen beider Behörden fordert.

 Wesentliche Punkte des Papiers:

  • Datenschutz und Wettbewerbsrecht verfolgen unterschiedliche Ziele, können aber auf dieselben Unternehmen wirken. Daher braucht es eine stärkere Verzahnung.
  • Empfehlungen für bessere Zusammenarbeit: Eine zentrale Anlaufstelle könnte den Austausch zwischen Regulierungsbehörden vereinfachen. Zudem sollten Markt- und Datenschutzfaktoren gegenseitig stärker berücksichtigt werden.

Der stellvertretende Vorsitzende des EDSA, Zdravko Vukíc, erklärte:  dass Datenschutz in modernen Geschäftsmodellen immer wichtiger wird. Der EDSA setzt sich dafür ein, verschiedene Regulierungsbereiche besser zu verknüpfen, um den Schutz der Menschen zu verbessern. Deshalb arbeitet er weiter mit Wettbewerbsbehörden zusammen, damit Datenschutz und wirtschaftliche Aspekte Hand in Hand gehen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt

Die neuen EDSA-Leitlinien und Positionen markieren einen wichtigen Schritt, um den Datenschutz zu stärken und eine koordinierte Regulierung zu fördern. Unternehmen können durch Pseudonymisierung Risiken minimieren und rechtliche Anforderungen leichter erfüllen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit der Behörden optimiert, um den Herausforderungen moderner Geschäftsmodelle gerecht zu werden.


Links/Hinweise:

Art. 4 DSGVO

Position paper on Interplay between data protection and competition law

Guidelines 01/2025 on pseudonymisation