11.Februar 2025 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Datenschutztrends 2025

Schlagwörter: DSGVO | IT-Sicherheit | KI

Datenschutztrends 2025: Diese Entwicklungen sollten Sie im Blick haben

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist eine Herausforderung, die Unternehmen das ganze Jahr über beschäftigt. Doch im Jahr 2025 gibt es einige Entwicklungen, die noch mehr Aufmerksamkeit verlangen. Welche Trends werden den Datenschutz im kommenden Jahr prägen? Wir nennen die fünf wichtigsten Themen und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.

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Trend 1: Smarte KI – clever integriert: Gläserne Unternehmen? Wie KI den Datenschutz 2025 herausfordert

Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsversprechen – sie ist Realität und beeinflusst unser tägliches Leben. Von automatisierten Bewerbungsprozessen bis hin zur personalisierten Medizin: KI verändert, wie wir arbeiten, kommunizieren und Entscheidungen treffen. Doch gerade ihre immense Datenabhängigkeit stellt insbesondere Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen im Datenschutz.

KI braucht große Mengen an Daten, um zu funktionieren – oft personenbezogene Informationen wie Kundenverhalten oder Bewerbungsunterlagen. Das stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, denn die Nutzung dieser Daten muss DSGVO-konform sein. Ein weiteres Problem: Viele KI-Modelle sind eine Black Box. Sie treffen Entscheidungen, die selbst Experten kaum nachvollziehen können. Doch die DSGVO verlangt Transparenz und Erklärbarkeit – eine schwierige Aufgabe, wenn Algorithmen nicht vollständig durchschaubar sind.

Zudem ist Künstliche Intelligenz nur so gut wie ihre Trainingsdaten. Verzerrte oder fehlerhafte Informationen können zu diskriminierenden Ergebnissen führen, etwa bei der Kreditvergabe oder im Recruiting. Der sogenannte „Algorithmic Bias“ kann bestehende Vorurteile ungewollt verstärken und benachteiligte Gruppen weiter diskriminieren.

Für eine sichere und faire Nutzung von KI sind Transparenz, Datenschutz und Cybersicherheit essenziell – eine Herausforderung, der sich Unternehmen aktiv stellen müssen. KI bietet enormes Potenzial und kann viele Bereiche revolutionieren – von Medizin bis Mobilität. Damit diese Innovation verantwortungsvoll genutzt wird, sind Datenschutz, Transparenz, Fairness und Cybersicherheit essenziell. Unternehmen, die auf KI setzen, haben die Chance, mit einem bewussten und ethischen Umgang das Vertrauen der Menschen zu stärken.

Auch die Gesetzgebung passt sich an: Mit der geplanten KI-Verordnung (KI-VO) schafft die EU einen rechtlichen Rahmen, um Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu fördern. So kann KI nicht nur sicherer, sondern auch gerechter und nachhaltiger gestaltet werden.

Trend 2: NIS 2 im Fokus: Was Unternehmen zur Umsetzung bis 2025 wissen sollten

Die NIS 2 (Network and Information Security Directive 2)  ist ein zentrales Element der europäischen Cybersicherheitsstrategie. Sie soll den Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen in der EU stärken, indem sie einheitliche Sicherheitsstandards setzt. Ursprünglich als NIS-Richtlinie 2016 eingeführt,
geht NIS 2 nun einen Schritt weiter und betrifft eine größere Zahl an Wirtschaftssektoren – darunter Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Lieferketten und digitale Dienste.

Wichtige Änderungen durch NIS 2:

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  • Erweiterter Anwendungsbereich: NIS 2 umfasst nun neben traditionellen KRITIS-Branchen auch Anbieter digitaler Dienstleistungen und IT-Dienstleister.
  • Höhere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen strengere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Strengere Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen schnell und detailliert gemeldet werden.
  • Bußgelder: Verstöße gegen NIS 2 können mit hohen Strafen belegt werden – ähnlich wie bei der DSGVO.

Wann muss NIS 2 umgesetzt werden? Obwohl die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland sich verzögert, müssen Unternehmen sich bereits jetzt mit den Anforderungen von NIS 2 auseinandersetzen. Sobald das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft tritt – voraussichtlich Mitte 2025 – gelten die Pflichten sofort und ohne Übergangsfrist.

Trend 3: Privatsphäre mit moderner Technologie schützen

Moderne Technologien helfen Unternehmen immer mehr dabei, den Datenschutz zu verbessern. Privacy-Enhancing Technologies (PET) spielen dabei eine wichtige Rolle, um sensible Daten sicher zu verarbeiten. Technologien wie homomorphe Verschlüsselung (eine Technik, die es ermöglicht, mit verschlüsselten Daten zu arbeiten, ohne sie zu entschlüsseln) oder Differential Privacy (eine Methode, die Daten analysiert, ohne die Privatsphäre einzelner Personen zu gefährden) machen es möglich, Daten zu nutzen, ohne dass die Privatsphäre gefährdet wird. Ebenso ermöglicht Multi-Party-Computing (eine Technologie, bei der mehrere Parteien zusammenarbeiten, ohne ihre Daten vollständig offenzulegen), dass Daten sicher verarbeitet werden.

Erste Schritte für mehr Datensicherheit:

  • Setzen Sie eine Datenschutzsoftware ein, um den aktuellen Stand Ihrer Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
  • Nutzen Sie PET-Technologien, um Daten sicher zu verarbeiten und gleichzeitig den Datenschutz zu gewährleisten.
  • Verbessern Sie Ihre IT-Sicherheitsarchitektur, um die Privatsphäre Ihrer Kunden und Mitarbeiter besser zu schützen.

Trend 4: Mehr Transparenz und Nutzerkontrolle ermöglichen

Verbraucher erwarten von Unternehmen, dass sie verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen. Doch oft sind Datenschutzinformationen und Consent-Management-Prozesse (Verfahren, mit denen Nutzer ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung geben) schwer verständlich. Eine neue Cookie-Banner-Verordnung, die 2024 in Kraft getreten ist, sorgt für mehr Klarheit und Kontrolle für die Nutzeenden.

So verbessern Sie den Datenschutz für Ihre Kund*innen:

  • Optimieren Sie Cookie-Banner (kleine Hinweise auf Webseiten, die Nutzende über die Verwendung von Cookies informieren) und setzen Sie Consent-Management-Systeme (Tools, mit denen Nutzer ihre Zustimmung zur Nutzung von Daten erteilen oder ablehnen können) ein.
  • Formulieren Sie Ihre Datenschutzinformationen (Dokumente, die erklären, wie und warum Daten gesammelt werden) klar und verständlich.
  • Bieten Sie den Nutzeenden mehr Opt-out-Möglichkeiten (Optionen, bei denen Nutzende sich gegen die Nutzung ihrer Daten entscheiden können).
  • Vermeiden Sie Dark Patterns (gestaltete Elemente auf Webseiten, die Nutzende unbewusst zu Handlungen wie der Zustimmung zur Datennutzung verleiten) und stärken Sie so das Vertrauen Ihrer Kund*innen.

Die Einhaltung der neuen Cookie-Verordnung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Chance, durch mehr Transparenz das Vertrauen und die Bindung Ihrer Kunden zu erhöhen.

Trend 5: Daten in der Lieferkette schützen

Durch die Globalisierung sind Unternehmen enger miteinander vernetzt als je zuvor. Gerade in der Automobil- und Fertigungsindustrie ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partner*innen Standard. Neue Datenschutzgesetze wie NIS2 oder die KI-Verordnung verlangen, dass Unternehmen nicht nur ihre eigenen Schutzmaßnahmen im Blick behalten, sondern auch sicherstellen, dass ihre Partner*innen Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten.

Sichere Lieferketten erfordern:

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Audits bei externen Partner*innen.
  • Integration von Datenschutzmaßnahmen entlang der gesamten Supply-Chain.
  • Strikte Auswahl von Lieferanten mit hoher Datenschutzkompetenz.

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil nutzen

Datenschutz wird auch 2025 ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bleiben. Wer frühzeitig auf die Trends reagiert und die richtigen Maßnahmen ergreift, kann sich nicht nur vor Datenpannen schützen, sondern auch das Vertrauen seiner Kund*innen stärken.

Unsere Experten stehen Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite – damit Ihr Unternehmen sicher und datenschutzkonform in die Zukunft geht. Mehr Infos unter  Sie auf unserere Homepage

 

 

Links/Hinweise:

KI-Gesetz der EU https://www.procado.de/ki-gesetz-der-eu/

NIS 2 Directive https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022L2555

Cookie Verordnung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cookie-verordnung