Google informiert über die abgeschlossene Selbstzertifizierung nach EU-US Privacy Shield

Google teilt mit, dass das Unternehmen die Selbstzertifizierung nach dem Privacy Shield-Abkommen im Sept. 2016 abgeschlossen und das Antragsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Google ist somit seit dem 26.09.2016 als Privacy Shield-Teilnehmer registriert. Google ist damit der dritte große US-Cloud-Konzern, der den transatlantischen Datentransfer auf das EU-USA-Abkommen stützt. Zuvor haben sich Microsoft und Salesforce erfolgreich bei Privacy Shield registriert.

Der EU-US-Datenschutzschild – auch „Privacy Shield“ genannt – ist das Safe-Harbor-Nachfolge-Abkommen, welches den Rechtsrahmen für Transfers von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA darstellt. Mit Privacy Shield sollen Mindeststandards für den Schutz personenbezogener Daten von Betroffenen aus der EU bei der Datenverarbeitung in den USA garantiert werden. Unbeachtet der Kritik aus Politik, von Verbraucherverbänden und Datenschützern trat das Privacy Shield-Abkommen im Juli 2016 in Kraft.
Die Europäische Kommission hat das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit einem Angemessenheitsbeschluss am 12.Juli 2016 angenommen (siehe Pressemitteilung der Europäische Kommission – EU-US-Datenschutzschild), damit ist das Abkommen rechtsgültig.
Seit dem 01.August 2016 können Unternehmen ihre Teilnahme beim Privacy Shield beantragen. (js)

Quellen:

Heise vom 27.09.2016: Google agiert unter dem „EU-US Privacy Shield“

Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 12.Juli 2016: Europäische Kommission lanciert EU-US-Datenschutzschild: besserer Schutz für den transatlantischen Datenverkehr

Pressemitteilung DVD vom 01.07.2016: EU-Kommission darf bei EU-US Privacy Shield nicht einknicken