Geplante Einführung eines offiziellen Datenschutzsiegels
m Bereich Datenschutz plant die Bundesregierung verschiedene Gesetzesänderungen, die zum 01.07.2009 in Kraft treten sollen.
Eine geplante Änderung ist beispielsweise die Einführung eines Datenschutzsiegels.
Mit dem Datenschutzauditgesetz soll ein eigenes Gesetz geschaffen werden, welches freiwillige Maßnahmen zur Überprüfung und Zertifizierung von Datenverarbeitungsanlagen beschreibt. Unternehmen können sich freiwillig diesem Datenschutzaudit unterziehen. Erfüllen sie die Anforderungen, sind sie berechtigt, ein Datenschutzsiegel zu führen. Mit Hilfe des Datenschutzsiegels kann das Vertrauen seitens der Kunden sowie der betroffenen Personen gestärkt werden. Somit ist es möglich, Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Weitere geplante Gesetzesänderungen gibt es zu folgenden Themen:
- Kein Listenprivileg mehr für Datenweitergabe
- Kopplungsverbot
- Kündigungsschutz des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Einführung von Informationspflichten
- Erhöhung des Bußgeldrahmens.