Internet-Computer sind GEZ-pflichtig

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied am 19.05.2009, dass auch ausschließlich beruflich genutzte Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren-pflichtig sind. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen.

Die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin, München und Stuttgart hatten zuvor zugunsten der Rundfunkteilnehmer entschieden, die sich weigerten, für ihre beruflich genutzten Internet-PCs GEZ-Gebühren zu entrichten.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Internet-Computer-kostet-Rundfunkgebuehren–/meldung/138122