G20-Akkreditierung: BKA speichert rechtswidrig Daten

Nach dem Entzug von Presseakkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg liegen dem ARD-Hauptstadtstudio nun weitere Auskünfte des BKA an die betroffenen Journalisten vor. Wieder zeigt sich: Das BKA speichert exzessiv personenbezogene Daten und löscht diese nicht datenschutzkonform.

Beispielhaft ist der Fall von Björn Kietzmann. Der Fotograf wurde, wie 31 weiteren Journalisten, die Akkreditierung entzogen, da das BKA ihn als „Straftäter“ einstufte. Laut Arnd Henze vom ARD-Hauptstadtstudio deute sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von 2015 darauf in keiner Weise hin: Es sei blütenweiß, wie es in dem Bericht heißt. Der Datenauszug des BKA, den der 37-jährige Fotograf nun in der Post fand, habe dagegen gleich 18 Einträge enthalten.

Besonders auffällig ist ein Eintrag, wonach Kietzmann mit dem Eintrag „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ in der Datenkategorie „politisch motivierte Kriminalität“ wiederzufinden war. Anlass war offenbar ein Foto eines explodierenden Feuerwerkskörpers von Kietzmann, das er während einer Demonstration im Juli 2011 geschossen hatte. Die Polizei nahm zunächst an, dass Kietzmann der Täter gewesen sei, woraufhin er von der Polizei festgenommen worden war. Jedoch konnte durch Zeugenaussagen belegt werden, dass er mit der Tat nichts zu tun hatte. Die Ermittlungen gegen ihn wurden folglich eingestellt. In der BKA-Datenbank wird Kietzmann aber immer noch als Täter aufgeführt, was nachweislich falsch ist.

Ein weiterer falscher Eintrag bezieht sich auf eine Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2002. Kietzmann hatte bei einer Demonstration einen Polizisten fotografiert, welcher daraufhin Anzeige gegen Kietzmann erstattet hatte. Obwohl das Verfahren auch in diesem Fall schnell eingestellt worden war, findet sich dieser Eintrag nach wie vor in den Datenbanken. Der einzig begründete Eintrag führt auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zurück, für welchen Kietzmann im Januar 2003 zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Es handelte sich damals um einen gewaltfreien Studentenprotest. Dennoch soll dieser Eintrag noch bis Juli 2021 in den Datenbanken gespeichert sein.

Eingriff in die Pressefreiheit

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hat sich die Kritik am Vorgehen des BKA sowie des Bundespresseamtes weiter verstärkt. Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz beispielsweise spricht von einem „erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit“. Dem Bundespressesprecher Seibert wirft von Notz laut ARD vor, die Sicherheitseinschätzungen des BKA unkritisch übernommen zu haben:

„Ganz offensichtlich wurden die Akkreditierungen in einer relevanten Anzahl von Fällen auf Grundlage falscher Tatsachen entzogen. Das ist für die Bundesregierung nicht nur maximal peinlich, es stellt vor allem einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar.“

Der damals amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte schon 2012 die enorme Menge an fälschlich gespeicherten Daten angemahnt.

Millionen falsche Datensätze

Damals wurden daraufhin rund 90 Prozent der Einträge aus der Datenbank „PMK-links Z“ gelöscht, in der auch politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden. Statt 3.819 Personen im März 2012 waren im Juli 2015 nur noch 331 Personen gespeichert. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Polizei mit den Kriterien, die eine Speicherung rechtfertigen, zu großzügig umgegangen war“, zitiert die ARD Schaar.

Experten gehen davon aus, dass noch in vielen weiteren im Jahr 2012 nicht überprüften Datenbanken „toxische Datensätze“ schlummern. Allerdings gehe es bei den Fallzahlen um ganz andere Größenordnungen, berichtet Arnd Henze vom ARD-Hauptstadtstudio. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums seien allein in der Datei „Innere Sicherheit“ aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätzen zu Delikten gespeichert. Das sei das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert auch Datenschützer Schaar.

Unschuldsvermutung außer Kraft

Die hohe Zahl rechtswidrig gespeicherter Datensätze sei vor allem das Ergebnis einer rechtlichen Unschärfe, heißt es in dem ARD-Bericht: Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaube im Paragrafen 8 auch die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben – im Gegenzug werde dafür aber in jedem Einzelfall eine sogenannte „Negativprognose“ gefordert. Es müsse dabei konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist.

Datenschützer hätten aber schon seit Jahren kritisiert, dass diese Datensätze auch ohne eine solche „Negativprognose“ über Jahre gespeichert bleiben. Das kehre die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, kommentiert der Journalist Arnd Henze. Dabei bezieht er sich auch auf den Datenschutzbericht 2017, der wenige Wochen vor dem G20-Gipfel kaum beachtet veröffentlicht wurde.

Mehr Daten, weniger Sicherheit

Diese immense Masse an Daten hat nicht zu mehr Sicherheit geführt. Sie habe die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht erleichtert, sondern behindere sie, betont auch Schaar:

„Das Beispiel des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belegt, dass Sicherheitsbehörden angesichts immer zahlreicherer Datensätze den Überblick verloren haben und letztlich zu falschen Bewertungen gekommen sind. Weniger wäre mehr.“

Im Ergebnis nütze es dem Rechtsstaat und stärke zugleich die Polizeiarbeit, wenn man sich auf relevante Daten beschränke, beont Schaar.

Forderung nach weitreichenden Konsequenzen

Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem bezeichnete die unrechtmäßige Speicherung von Daten als „skandalös“. Er fordert eine umfassende Aufklärung, die deutlich über den Fall der G20-Akkreditierungen hinaus reicht. Grünen-Poltiker von Notz sieht vor allem Innenminister Thomas de Maizière in der Verantwortung. Er habe die Warnungen der Datenschützer über Jahre in den Wind geschlagen.

Im Fall der entzogenen Akkreditierungen beim G20-Gipfel erkenne man gut, wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe, so von Notz. Das Versagen müsse trotz Wahlkampf vom Parlament aufgeklärt werden. Sollte die Politik sich weigern, müsse ein Untersuchungsausschusses eingesetzt werden.

Das Bundesinnenministerium räumte zwar Fehler bei der Verwendung der Daten ein, sieht jedoch kein „einheitliches Fehlermuster“ in diesen Fällen. Das BKA selbst wies die Schuld von sich. Fehler hätten die Behörden gemacht, welche die Daten vorher geliefert hatten; beispielsweise die Landesverfassungsbehörden. Die Zusammenarbeiten der Behörden werde daher überarbeitet und verbessert. (nl)

Quellen:

Tagesschau.de vom 30.08.2017: Entzogene Akkreditierungen – Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?

Tagesschau.de vom 30.08.2017: BKA-Dateien zu Journalisten – „Schwerwiegende Vorwürfe“

heise online vom 30.08.2017: G20-Akkreditierungsentzug: Kritik an rechtswidrigen Einträgen in BKA-Datei

netzpolitik vom 30.08.2017: Datenskandal bei der Polizei: Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert

Zeit Online vom 30.08.2017: G20-Gipfel: Journalisten wurde zu Unrecht Akkreditierung entzogen