Datenschutzkonferenz veröffentlicht neue Kurzpapiere

Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Diese Kurzpapiere enthalten unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO.
Die darin dargestellten Rechtsauffassungen stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Sie sind also nicht verbindlich.
Auf der Webseite des Bayerisches Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) sind bisher acht Kurzpapiere etwa zu den Themen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenübermittlung in Drittländer, Datenschutz-Folgenabschätzung und Marktortprinzip zu finden.
Nun sind die nächsten drei Kurzpapiere DSGVO veröffentlicht worden:

  • Kurzpapier Nr. 9 – Zertifizierung
  • Kurzpapier Nr. 10 – Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
  • Kurzpapier Nr. 11 – Recht auf Vergessenwerden

Wie bisher werden die anderen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in den nächsten Tagen auch ihre neuen Kurzpapiere veröffentlichen. (fl)

Quelle:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., News vom 01.09.2017: Datenschutzkonferenz veröffentlicht neue Kurzpapiere (Nr. 9-11)