Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel: BKA-Informationen waren teilweise falsch

32 Journalisten wurde während des G20-Gipfels in Hamburg die zuvor erteilte Presse-Akkreditierung kurzfristig wieder entzogen. Sie galten laut BKA als Sicherheitsrisiko. Jetzt hat das BKA den ersten Journalisten Auskunft erteilt. Aus den Schreiben der Behörde wird deutlich, dass die Sicherheitseinschätzungen auf teilweise falschen, teilweise sogar verfassungswidrigen Einträgen in Verbunddateien beruhten.

Spiegel Online meldete beispielsweise, dass der freie Fotograf Chris Grodotzki in der Datei „politisch motivierte Kriminalität“ gespeichert wurde. Grund waren gewaltfreie Aktionen der Umweltaktivisten „Robin Wood“, an denen er 2007 und 2008 als Jugendlicher und noch vor Beginn seiner journalistischen Tätigkeit teilgenommen hatte.

Ein weiterer von insgesamt acht Einträgen betrifft laut ARD eine politische Aktion in Frankfurt, über die Grodotzki als Fotograf berichtet hatte und bei der seine Personalien erfasst worden waren. Dabei ging es um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. In beiden Fällen habe er in einem Anhörungsbogen auf seine journalistische Rolle verwiesen und den Presseausweis in Kopie beigefügt. Obwohl die Sache damit geklärt zu sein schien und es keine weiteren Ermittlungen gegeben habe, sei er in der Verbunddatei weiter als Straftäter geführt und mit einem Aussonderungsdatum im Mai 2023 versehen worden – ein Zeitraum von 15 Jahren.

BKA stuft Journalisten als Linksextremist ein

Wie das ARD-Hauptstadtstudio meldet, betrifft die einzige Datei, die das BKA selber angelegt hat, ausgerechnet das brisante Thema Türkei. Wie von uns zuvor berichtet, hatten nach dem Entzug der Akkreditierungen mehrere Betroffene den Verdacht geäußert, ausländische Geheimdienste hätten auf den Entscheidungsprozess Einfluss genommen. Die Bundesregierung hatte das laut ARD wiederholt bestritten.

Aus dem Eintrag von Grodotzki geht nun aber hervor, dass er vom BKA als Linksextremist eingestuft wurde. Hintergrund ist eine Festnahme im Oktober 2014 zusammen mit weiteren Journalisten im türkischen Diabakyir. Das BKA bezieht sich bei seiner Einstufung dem Bericht zufolge einzig auf Vorwürfe der türkischen Behörden, die es ohne eigene Ermittlungen „ausführlich und ohne jede Einordnung zitiert“, um dann festzustellen, dass „den Journalisten kein strafbares Handeln nachgewiesen“ werden konnte. Doch schon im nächsten Satz heißt es dann: „In diesem Zusammenhang wurde folgende Bewertung vorgenommen: Er ist als Angehöriger der linksextremistischen Szene und Umweltaktivist bekannt“.

Eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz

Auch im Falle des Berliner Fotografen Florian Boillot wurde dessen Akkreditierung aufgrund einer alten Anzeige entzogen. Auf einer Demonstration im März 2016 hatte ihn laut ARD eine Polizeibeamtin angerempelt. Boillot, der das nicht auf sich beruhen lassen wollte, kündigte an, dass er sich deswegen beim Pressesprecher der Berliner Polizei beschweren werde. Die Beamtin zeigte ihn daraufhin aufgrund „Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte“ an. In dem Gerichtsverfahren wurde Boillot aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, sodass die Einträge in den entsprechenden Datenbanken („politische motivierte Kriminalität“ sowie „Gewalttäter Links“) nach Auffassung des Bochumer Strafrechtsprofessors Tobias Singelnstein nach dem BKA-Gesetz hätten gelöscht werden müssen. Jedoch befanden sich diese Einträge noch Wochen nach dem rechtskräftigen Urteil in den Datenbanken.

Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz. Schon 2012 habe er die Löschung einer großen Zahl unrechtmäßig gespeicherter Daten in den BKA-Dateien angemahnt, erklärt er gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: „Das Beispiel des Fotografen zeigt, dass immer noch viel zu selten überprüft wird, ob die gespeicherten Daten noch aktuell sind oder den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“, zitiert ihn die ARD.

Ein ähnliches Muster zeigt sich beim Polizeireporter Frank Bründel. Auch er wurde aufgrund fehlerhafter Informationen des Verfassungsschutzes des Landes Hamburg als linksradikaler Täter eingestuft, berichtet das Medienmagazin des NDR „ZAPP“. Bründel hatte auf einer Erster-Mai-Demonstration in Hamburg gefilmt und wurde in diesem Zusammenhang von der Polizei kontrolliert. Diese Kontrolle, die laut „ZAPP“ lediglich eine Feststellung seiner Personalien diente, wurde jedoch in den Datenbanken der Landesbehörde als Festnahme mit dem Hinweis „dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese nachdrücklich unterstützt“ gespeichert. Eine Überprüfung dieser Information des Hamburger Verfassungsschutzes hatte das BKA nicht vorgenommen. In der Antwort des BKA auf das Auskunftsersuchen von Frank Bründe heißt es laut NDR: „Mit den nunmehr vorliegenden Informationen, wäre eine Aufnahme nicht erfolgt.“

Journalistenverband spricht von Skandal

Kritik an diesen Vorkommnissen kommt von vielen Seiten. Besonders scharf ist sie von den Journalistenverbänden. Der Geschäftsführer des Hamburger Journalistenverbandes DJV Stefan Endter sieht in dem Verhalten der Behörden „ein massives, grundrechtrelevantes Versagen“. Ähnlich sieht es die Deutsche Journalistenunion. Der Verband spricht von einem Skandal, dass mit dem Ruf und der Existenzgrundlage von Journalisten in dieser Form umgegangen werde. (nl)

Quellen:

Spiegel Online vom 20.08.2017: Journalisten erhalten Informationen über Akkreditierungsentzug
Zeit Online vom 19.08.2017: Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel war fehlerhaft
ARD-Hauptstadtstudio vom 19.08.2017: Entzogene G20-Akkreditierungen Verwechslungen und Jugendsünden – Vom Fotojournalisten zum Sicherheitsrisiko
ARD-Hauptstadtstudio blog vom 19.08.2017: Vom Fotojournalisten zum Sicherheitsrisiko
Meedia vom 18.08.2017: G20-Akkreditierungsentzug: BKA antwortet erstem Journalisten und gibt peinlichen Fehler zu
ZAPP vom 18.08.2017: G20-Akkreditierungen: BKA teilt Betroffenem Details mit