Neue Arbeitspapiere der „Berlin Group“

Am 17.08.2017 hat Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk zwei neue Arbeitspapiere der „Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation“ (auch „Berlin Group“ genannt) veröffentlicht. Mitglieder dieser Gruppe sind u.a. Datenschutzbehörden, weitere Regierungsstellen sowie Vertreter internationaler Organisationen und der Wissenschaft aus aller Welt.

Diese neuen Arbeitspapiere geben die Ergebnisse der letzten Sitzung vom 24. und 25.04.2017 in Washington D.C. wieder. Kernthemen sind die Regulierung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung sowie die datenschutzrechtliche Bewertung von E-Learning-Plattformen.

Bezüglich der Arbeit der Nachrichtendienste hat sich die Gruppe erneut für die Etablierung von international einheitlichen Regeln ausgesprochen. Durch diese Regulierung soll das Vertrauen in die Nachrichtendienste wiederhergestellt und die Arbeit der Dienste mit den Anforderungen des Datenschutzes verbunden werden.

Problematisch ist jedoch schon der generelle gesellschaftliche Diskurs: So sehen die Nachrichtendienste eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht als Überwachung an. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies jedoch eindeutig der Fall. Daher empfiehlt die Arbeitsgruppe die allgemeinen Prinzipien des Datenschutzes, u.a. die Rechenschaftspflicht, ausreichende Transparenz oder feste Löschfristen, auf die Tätigkeiten der Nachrichtendienste auszuweiten. Außerdem sollen die Befugnisse, auch Nachrichtendienste datenschutzrechtlich überwachen zu können, erweitert werden.

Bei der wachsenden Verwendung von E-Learning-Plattformen im Bereich der Schulen und Universitäten sieht die Arbeitsgruppe wiederum ein großes Potential dafür, dass Daten nicht entsprechend der eigentlichen Zweckbindung verwendet werden. So ist es etwa in den USA üblich, dass Bildungsdaten vom Kindergarten bis zum Schulabschluss im Bewerbungskontext verwendet werden.

Die „Berlin Group“ empfiehlt die Einführung gesetzlicher Regelungen, welche die Nutzung von Schul- bzw. Bildungsdaten eindeutig regeln und eine tiefere Einbindung und Beteiligung der Datenschutzbehörden bei der Kontrolle und Beratung solcher Einrichtungen und Technologien ermöglichen. Außerdem soll das Thema Datenschutz Teil des Unterrichts in Schulen werden.

 

Quellen:

Heise online / iX online vom 17.08.2017: Datenschützer schlagen Prinzipien für Überwachungsregulierung vor