Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt Google wegen unzulässiger Klauseln in der Datenschutzerklärung ab

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt Google wegen unzulässiger Klauseln in der Datenschutzerklärung ab.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat verschiedene Klauseln der seit Oktober letzten Jahres für google-Dienste geltenden Datenschutzerklärung als unvereinbar mit deutschen Datenschutzbestimmungen kritisiert.

Konkret geht es um die google-Praxis, E-Mails seiner Nutzer zu analysieren zu dem Zweck, individuell  auf den Nutzer abgestimmte Werbung anzuzeigen. Zwar werden die Verbraucher gefragt, den Datenschutz- und allgemeinen Geschäftsbestimmungen googles per Mausklick zuzustimmen, allerdings, so der vzbv, sei insbesondere für den Zugang zu emails der Nutzer eine explizite Einwilligung notwendig. Ein weiteres Problem  mit dieser Praxis ist die Tatsache, dass sie auch Dritte betreffen kann, die nicht die Möglichkeit hatten, den spezifischen Datenschutzbestimmungen von google zuzustimmen (beispielsweise email-Partner anderer Mailanbieter).
Google hingegen argumentiert, es handele sich nicht um das Mitlesen, sondern automatische Scannen von Mails, auch mit dem Ziel, den Nutzer vor Spam und anderen virtuellen Gefahren zu schützen. Andere email-Anbieter würden ähnliche Praktiken anwenden, so ein Sprecher des Konzerns.
Die Datenschutzbestimmungen beinhalten weiterhin eine Klausel, nach der ausschließlich für ‚sensible Kategorien‘ personenbezogener Daten eine gesonderte Einwilligung benötigt wird. Laut dem vzbv ist eine solche Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien von personenbezogenen Daten nach deutschem Datenschutzrecht nicht zulässig.

Konkret bemängelt der vzbv, dass der Verbraucher nicht genügend Zeit habe, vor dem Klicken der Zustimmung die elf Seiten der Bestimmungen tatsächlich zu lesen und gegebenenfalls darauf zu reagieren, zum Beispiel durch Rückfragen, oder das Löschen oder Verschieben von Daten.

Bereits 2012 hatte der vzbv gegen Teile der Datenschutzbestimmungen googles geklagt und einen Sieg vor dem Landgericht Berlin eingeholt. Als Folge der Abmahnung, die der Verband nun ausgesprochen hat, hat google bis zum 25. Januar 2016 Zeit, entsprechend zu regieren um einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht zu entgehen.

Quellen:

Verbraucherzentrale Bundesverband: vzbv mahnt Datenschutzerklärung von Google erneut ab

Handelsblatt: Mitlesen von E-Mails soll ein Ende haben

Heise: Datenschutz: Googles Einwilligungsverfahren ist umstritten