Wettbewerbsrecht: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

Das Bundeskartellamt hat mit einer Presseerklärung vom 21.06.2022 die Einleitung eines Verfahrens gegen die Google Germany GmbH Hamburg, und Alphabet Inc., Mountain View, USA angekündigt. Bemängelt wird, dass Google als Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ seine Marktmacht vermeintlich ausnutzt und somit eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.

Neue Anforderungen an die Tech-Riesen

Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf die durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bedingten neuen Befugnisse des Bundeskartellamts, mit denen eine stärkere Kontrolle der großen Digitalkonzerne bewirkt wird.
Dabei wird in einem zweistufigen Verfahren festgestellt, ob (1.) dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt und (2.) nach einer solchen Feststellung, durch eine weitere Verfügung verschiedene Verhaltensweisen untersagt werden können.
Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen Unternehmen, die über entsprechende Ressourcen und strategische Positionierungen verfügen – und somit einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit Dritter ausüben können – und kleineren Unternehmen zu erreichen. Um festzustellen, ob ein Unternehmen die geforderte Bedeutung innehat, werden unter anderem dessen Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und Bedeutung für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten überprüft. Gemäß § 19 a Abs. 2 GWB können dann in der zweiten Verfahrensstufe Verhaltensweisen wie die Selbstbevorzugung, insbesondere die Bevorzugung eigener Angebote in der Darstellung oder durch ausschließliche Vorinstallation der eigenen Produkte, untersagt werden. Dadurch kann der Behinderung ganzer Absatz- und Beschaffungsmärkte, der Behinderung von Wettbewerbern sowie der Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten Einhalt geboten werden.

Kombination mit anderen Kartendiensten sehr eingeschränkt  

Im konkreten Fall wird Google – nicht zum ersten Mal – vorgeworfen, dass das Unternehmen mit dem eigenen Kartendienst „Google Maps“, seine Marktstellung ausnutzt. Bemängelt wird, dass Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter nur sehr eingeschränkt ermöglicht, beispielsweise bei der Einbindung von Standortdaten, der Suchfunktion oder Google Street View. Außerdem werden die Lizenzbedingungen für die Verwendung von Google Kartendiensten in Fahrzeugen überprüft, es besteht der Verdacht, dass mit dem Angebot „Google Automotive Services“, mit dem Google auf dem Automarkt Fuß gefasst hat, die Verwendung von Diensten Dritter stark reglementiert wird.

Fazit

Google gehört zu den größten Digitalkonzernen; seine Marktmacht ist also nicht von der Hand zu weisen. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen das Bundeskartellamt im Zuge des Verfahrens kommt und welche Verhaltensweisen in der Praxis tatsächlich untersagt werden können.

 


Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamt vom 21.06.2022: Verfahren gegen Google wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei Kartendiensten


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