Aufsichtsbehörde Niedersachsen verhängt Bußgeld gegen Volkswagen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen hat ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG verhängt.

Datenschutzverstöße im Rahmen einer Testfahrt

Mit der Geldbuße sanktioniert die LfDI Niedersachsen mehrere Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit einer Testfahrt, die der Konzern im Jahr 2019 durchführte. Bei dieser Testfahrt wurde zur Erprobung eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen ein Auto eingesetzt, welches mit diversen Kameras ausgestattet war und so einen gewissen Teil der Umgebung aufzeichnete.

Leider wurde dieses Fahrzeug nicht datenschutzkonform mit Hinweisen über die stattfindende Videoaufzeichnung ausgestattet. Laut Angaben der LfDI Niedersachsen fehlten insbesondere die nötigen Hinweisschilder am Auto, die gem. Art. 13 DSGVO über die nötigen Angaben hätten informieren müssen.

Neben den Fehlern bei der Informationspflicht beanstandete die LfDI zudem die folgenden formalen Datenschutzmängel:

  • Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem eingesetzten Dienstleister für die Testfahrt (Verstoß gegen Art. 28 DSGVO),
  • fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung (Verstoß gegen Art. 35 DSGVO), sowie
  • fehlende Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Verarbeitungsverzeichnis (Verstoß gegen Art. 30 DSGVO).

Keine Beanstandung der Testfahrt an sich

Interessant ist durchaus, dass die LfDI Niedersachsen gegen die eigentliche Testfahrt keine rechtlichen Bedenken äußert. So bestünden insbesondere vor dem Hintergrund des Zweckes des Fahrassistenzsystems, nämlich der Verhinderung von Verkehrsunfällen, keine Bedenken bei der Verarbeitung von Daten durch die am Auto installierten Kameras.

Mildes Bußgeld

Angesichts der Anzahl von Verstößen hätte man in Anbetracht des Bußgeldempfängers, wir reden hier immerhin vom Volkswagen-Konzern, sicherlich mit einem höheren Bußgeld rechnen können. Die Aufsichtsbehörde attestiert der Volkswagen AG allerdings eine gute Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung der Verstöße. So seien insbesondere alle beanstandeten Verstöße sofort abgestellt worden. Auch dieses Bußgeld zeigt also einmal mehr: Wer mit der Aufsichtsbehörde kooperiert, erhält deutlich geminderte Bußgelder. Es ist daher jeder Stelle zu raten, Bescheide der Aufsichtsbehörde in keinem Fall zu ignorieren, sondern in eine vernünftige Kommunikation mit der Behörde zu treten, um die beanstandeten Verstöße zu klären und ggf. abzustellen.

Volkswagen akzeptiert den Bescheid

Laut Pressemitteilung der LfDI ist der Bußgeldbescheid zudem bereits rechtskräftig, da dieser von der Volkswagen AG akzeptiert wurde. Ähnlich wie bei dem (allerdings deutlich umfangreicheren und undurchsichtigeren) Bußgeld gegen H&M darf man sich auch hier sicherlich die Frage stellen, ob man sich bei der Volkswagen AG tiefergehende Einblicke der Behörde durch weitere Verfahren nicht vielleicht ersparen wollte.


Quelle: Pressemitteilung der LfDI Niedersachsen vom 26.07.2022: 1,1 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen.


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