Bestehende Lücken im Arbeitnehmerdatenschutz sollen geschlossen werden

Laut eines nun vorliegenden Referentenentwurfes und einem Eckpunktepapier der Regierungsbehörde sollen bestehende Gesetzeslücken im Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
geschlossen werden. Die Überarbeitung und Schaffung einer Gesetzesgrundlage soll für eine angemessene Privatsphäre für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sorgen. Mit diesem Vorhaben möchte das Innenministerium nicht nur grundsätzliche Prinzipien der Transparenz und Erforderlichkeit schaffen, sondern auch auf einen zweckgebundenen Umgang mit Arbeitnehmerdaten und deren Löschung hinwirken. In der Vergangenheit gab es zu viele Datenschutzpannen in Unternehmen und einzelfallbezogene Urteile des Arbeitsgerichtes, die eine einheitliche und obergerichtliche Gesetzesgrundlage erforderlich machen.

Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen zu folgenden Themen:

  • Videoüberwachung von Beschäftigten,
  • Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten im Beschäftigungsverhältnis,
  • Überwachung von E-Mail- sowie Telefonverkehr am Arbeitsplatz,
  • Schadensersatzanspruch für Arbeitnehmer bei Verstößen durch den Arbeitgeber,
  • Fragerecht des Arbeitgebers während der Bewerbungsphase,
  • Verwendung von Bewerberdaten, die aus eigenständigen Internet-Recherchen des Arbeitgebers stammen,
  • Erstellung von Persönlichkeitsprofilen,
  • Erstellung von Gesundheitsprofilen und
  • gesundheitliche Untersuchungen im Einstellungsverfahren.

 

Das Vorhaben soll mit der Einfügung eines neuen Unterabschnittes in das BDSG umgesetzt werden. Ein Kabinettsbeschluss soll vor der Sommerpause zwischen den Regierungsparteien erfolgen. Darauf hat man sich bereits im Koalitionsvertrag geeinigt.

Quelle: heise online