Bundesdatenschutzbeauftragter fordert weniger umfangreiche Melderegister

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht sich auf der 5. Konferenz zu Diensten im europäischen Meldewesen gegen eine Anhäufung von personenbezogenen Daten in Melderegistern aus, die vom eigentlichen Zweck des Identitätsnachweises abweichen. Dies betrifft beispielsweise die Aussage über den Besitz eines Waffenscheins. Zudem betonte er, dass die vorhandenen Daten in den Melderegistern nicht zur „Identifikaton nach außen oder gegenüber Dritten“ genutzt werden dürfen.

Die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten basiert u.a. auf den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Zweckbindung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Quelle der news: heise online