Verstärkte Videoüberwachung, Einsatz mobiler Videotechnik zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei – Bundestag beschließt Gesetzesänderungen

Der Bundestag hat am 10.03.2017 die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zum sogenannten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ und zum „Einsatz von mobiler Videotechnik“ beschlossen. Die Gesetze treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die „Sicherheit von öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen sowie von Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs, die in
Privatrechtsform betrieben werden, durch den möglichen Einsatz von Videotechnik durch die Betreiber zu erhöhen“.

Änderung des Bundedatenschutzgesetzes
Mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wird § 6b Bundesdatenschutzgesetz geändert. Der Absatz 1 des § 6b BDSG erhält den Zusatz, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen ein „besonders wichtiges Interesse“ darstellt, welches eine Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen (z.B. Sport-, Versammlungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen) rechtfertigen kann.

Für die Entscheidung, ob der Einsatz einer Videoüberwachungsanlage zulässig ist, ist nach wie vor immer eine Interessenabwägung vorzunehmen. Auf der Basis des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes werden Datenschutzbehörden bei der Zulässigkeitsprüfung von Videoüberwachungsanlagen privater Betreiber nun aber angehalten, dem „Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen“ gegenüber dem Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Damit steht die Verfolgung von Sicherheitsinteressen im Vordergrund, dies dürfte dazu führen, dass Videoüberwachungsanlagen nun leichter zu rechtfertigen sind. Die bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der Rechte eines Einzelnen wird in der Regel nicht mehr anwendbar sein.

Ausweitung der Videoüberwachung auch im Gesetzentwurf DSAnpUG (BDSG „neu“) geregelt
Die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Videotechnik finden sich auch im Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung DSGVO und die EU-Richtlinie „Polizei und Justiz“ (DSAnpUG) wider. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme darüber hinaus, dass auch ein Schutzbedarf für „Fahrzeuge und öffentlich zugängliche großflächige Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und für dort befindliche Personen und Sachen“ besteht. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, eine Rechtsgrundlage für eine „flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung“ in öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen, die u.a auch präventive Wirkung entfaltet.

Einsatz von mobiler Videotechnik
Der beschlossene Gesetzentwurf führt eine Änderung des Bundespolizeigesetzes herbei. Es werden Paragraphen aufgenommen, die den Einsatz von „Mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten“, die „anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung“ sowie die „Gesprächsaufzeichnung“ regeln.
Bundespolizisten werden demnach mit Bodycams ausgestattet. Die kleinen Kameras sollen zum Schutz der Beamten durch Abschreckung eingesetzt werden bzw. sie sollen bei Übergriffen helfen, die Taten aufzuklären. Außerdem wird die Bundespolizei mit mobilen Geräten zum Scannen von Autokennzeichnen ausgestattet. Diese Maßnahme dient der „vorübergehenden und nicht flächendeckenden“ Erfassung und Aufzeichnung von Nummernschildern auf öffentlichen Straßen und deren Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Des Weiteren erhalten die Einsatzleitstellen die Erlaubnis, Telefongespräche aufzuzeichnen. (js)

Quellen:

Netzpolitik.org:
Bundestag beschließt Ausbau der Videoüberwachung, Kennzeichen-Scanner und Bodycams für die Bundespolizei

Datenschutzticker:
Bundestag beschließt Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

Quellenangabe Gesetze:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Drucksache 18/10941 (PDF)
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Drucksache 18/10939 (PDF)
Einsatz von mobiler Videotechnik/ Änderung des Bundespolizeigesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik