Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des DSAnpUG am 10.03.2017 beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2017 zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung DSGVO und die EU-Richtlinie „Polizei und Justiz“ (DSAnpUG) eine Stellungnahme beschlossen und darin erhebliche Nachbesserungen gefordert. Die Kritik der Datenschützer wird in weiten Teilen aufgegriffen, wonach der Gesetzentwurf teilweise über die Regelungsbefugnisse der DSGVO hinausgeht und Vorschriften zu Lasten der Betroffenen einbringt, die sowohl das bisherige Datenschutzniveau nach BDSG absenken als auch die Datenschutzziele der DSGVO untergraben.

Wesentliche Kritikpunkte am DSAnpUG, die laut Bundesrat eine Nachbesserung erfordern, sind:

  • Die Informations-, Auskunfts- und Löschrechte von Betroffenen werden zu stark eingeschränkt.
  • Die Beschränkung des Rechts des Betroffenen auf Datenportabilität ist zu überprüfen.
  • Die Regelungen zum Scoring sind zu überprüfen.
  • Die Zweckänderung der Verarbeitung bei öffentlichen Stellen ist zu weitreichend und führt zur Ausweitung von Verarbeitungsbefugnissen.

Bundesrat empfiehlt Ausweitung der Videoüberwachung
Bei den Neuregelungen zur Videoüberwachung befürwortet der Bundesrat den Gesetzesentwurf und bringt ergänzend die Forderung ein, auch den „Schutz vor Gefahren für Fahrzeuge und öffentlich zugängliche großflächige Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und für dort befindliche Personen und Sachen“ als „besonders wichtiges Interesse“ zu definieren. Dieses „besonders wichtige Interesse“ stellt einen Rechtfertigungsgrund für den Einsatz von Videotechnik dar. Der Bundesrat begründet diesen Vorschlag in seiner Stellungnahme (Punkt 8) mit der erforderlichen Angleichung an das Bundespolizeigesetz (BPolG). Dort wird die Videoüberwachung des Öffentlichen Personenverkehrs auf Schiene, Straße und Wasser legitimiert, wenn dies eine „Erkennung von Gefahren“ ermöglicht. Die präventive Gefahrenabwehr ist damit als „besonders wichtiges Interesse“ anzusehen.

Außerdem schlägt der Bundesrat die Präzisierung der Löschfristen vor: Die Vorgabe, die Videodaten „unverzüglich zu löschen“ werde erfüllt, wenn die Daten max. sieben Werktage gespeichert und anschließend gelöscht werden. Bislang galt eine Speicherdauer von 2 Tagen als üblich. (js)

Quellen:

Netzpolitik.org vom 15.03.2017:
DSAnpUG: Bundesrat fordert erhebliche Nachbesserungen, stellt sich Datenschutzabbau aber nicht komplett entgegen

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 110/17 (Beschluss) zum DSAnpUG

DSGVO Expert, Werner Hülsmann: Synopse BDSG-RegE, Begründung und Beschluss des BundesratesWerner Hülsmann