Beratung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes „DSAnpUG-EU“ im Bundesrat und Bundestag

Im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des die EU-Datenschutzgrundverordnung flankierenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes („DSAnpUG“) ist folgender Zeitplan vorgesehen:

  • Beschluss des Bundeskabinetts: Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung am 01.02.2017 beschlossen.
  • Es folgte am 23.02.2017 eine Beratung im Bundesrat (Innenausschuss Innere Angelegenheit).
  • Erste Beratung des Bundestags: Der Bundestag traf sich am 09.03.2017 zur ersten Lesung.
  • Erste Beratung des Bundesrats: Der Bundesrat traf sich am 10.03.2017 zur ersten Beratung im Plenum, im Ergebnis wurde eine Stellungnahme veröffentlicht (Drucksache 110/17 Beschluss vom 10.03.17), in der erhebliche Nachbesserungen gefordert wurden.

 

Weiterer Zeitplan:

  • Anhörung im Innenausschuss des Bundestags voraussichtlich Ende April 2017
  • Bundestag: abschließende Behandlung im federführenden Innenausschuss voraussichtlich am 26.04.2017
  • Bundestag: 2. und 3. Lesung voraussichtlich am 27.04.2017 und damit Beschluss des Gesetzes im Bundestag
  • Bundesrat: 2. Beratung im Plenum voraussichtlich am 12.05.2017. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich oder es erfolgt die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
  • Anschließend: Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten

Inkrafttreten des DSAnpUG:
Von der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt gilt die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018. Bis dahin gilt das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 , zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 53 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160). (js)

Quellen:

DSGVO Expert, Werner Hülsmann: Aktueller Fahrplan für das DSAnpUG-EU (inkl. BDSG-neu)

DSGVO Expert, Werner Hülsmann: Synopse BDSG-RegE, Begründung und Beschluss des Bundesrates