US-Bundesgericht für den Southern District of New York ordnet in erster Instanz vorläufige Speicherung von OpenAI-Nutzerdaten an
Eine aktuelle, noch nicht rechtskräftige Verfügung aus den USA (hier nachzulesen) sorgt derzeit für viel Aufmerksamkeit – auch über die Landesgrenzen hinaus. Sie verlangt vorläufig, dass OpenAI alle Nutzer*innen-Konversationen von ChatGPT und der API speichert. Sollte diese Verfügung bestehen bleiben, könnte sie Datenschutz, Datenmanagement und Compliance in vielen Ländern beeinflussen.
Für Nutzer*innen würde das bedeuten, dass ihre Gespräche vorerst nicht mehr gelöscht werden dürfen. Unternehmen, Behörden und Organisationen müssten das künftig stärker in ihre Risikobewertungen einfließen lassen. Eine solche Verfügung könnte den Umgang mit personenbezogenen Daten und digitalen Kommunikationsprotokollen deutlich verändern.
Ausgangspunkt: Rechtsstreit mit der New York Times
Hintergrund dieser Entwicklung ist ein laufender Rechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI. Die Zeitung wirft dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Inhalte – vor allem Artikel der New York Times – für das Training von KI-Modellen genutzt zu haben. In diesem Zusammenhang soll OpenAI „Output Log Data“ gelöscht haben. Dabei handelt es sich um Aufzeichnungen von Nutzer*innen-Konversationen, die aus Sicht der Klägerin für das Verfahren relevant sein könnten.
Das Gericht ordnet umfassende Datenspeicherung an
Am 13. Mai 2025 ordnete Bundesrichterin Ona T. Wang am United States District Court for the Southern District of New York an, dass OpenAI künftig alle Konversationsdaten aufbewahren muss, selbst wenn diese laut Datenschutzgesetzen oder Nutzungsrichtlinien gelöscht werden sollten.
Betroffen sind alle Nutzer*innen von ChatGPT – unabhängig davon, ob sie das Tool kostenlos oder im Rahmen eines Abonnements nutzen. Auch Daten, die über Unternehmenslösungen wie ChatGPT Enterprise oder die API generiert werden, unterliegen dieser Pflicht.
Es handelt sich hierbei nicht um ein höchstrichterliches Urteil, sondern um eine Entscheidung einer Bundesrichterin in erster Instanz. Die Verfügung ist daher nicht rechtskräftig und kann in einer höheren Instanz überprüft werden.
Dennoch entfaltet sie bereits jetzt erhebliche praktische Auswirkungen – insbesondere, da OpenAI verpflichtet ist, der Verfügung bis auf Weiteres Folge zu leisten.
Technische und rechtliche Herausforderungen für OpenAI
OpenAI erklärte, man wolle die Verfügung umsetzen. Gleichzeitig betonte das Unternehmen, dass die Umsetzung mit erheblichen technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden sei. So könnten vertragliche Pflichten gegenüber Hunderten Millionen Nutzer*innen weltweit womöglich nicht mehr wie bisher erfüllt werden – insbesondere im Hinblick auf Datenschutzanforderungen und das Recht auf Datenlöschung.
Antrag auf Aufhebung der Verfügung abgelehnt
Ein Antrag von OpenAI auf Aufhebung der Verfügung wurde am 16. Mai 2025 abgelehnt. Das Gericht forderte, dass OpenAI die betroffenen Daten weiterhin speichere und gesondert behandle. Für den 27. Mai ist eine sogenannte „Spoliation Conference“ angesetzt, bei der über mögliche technische und rechtliche Anpassungen beraten werden soll. Bis dahin bleibe die Verfügung in Kraft.
Mögliche Auswirkungen für Nutzer*innen und Unternehmen weltweit
Sollte die Verfügung bestehen bleiben, hätte sie nicht nur Folgen für US-amerikanische Nutzer*innen. Auch Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Stellen weltweit, die OpenAI-Dienste verwenden, könnten betroffen sein. In vielen Ländern ist die Datenlöschung gesetzlich vorgeschrieben – was in Konflikt mit der gerichtlichen Anordnung aus den USA geraten könnte.
Fazit: Datenschutz-Risiken neu bewerten – und am Ball bleiben
Die Verfügung gegen OpenAI zeigt, wie schnell sich Datenschutzvorgaben ändern können. Auch einstweilige Anordnungen aus den USA könnten Auswirkungen über die Grenzen hinaus haben. Es bleibt spannend, wie sich Unternehmen und Behörden darauf einstellen.
Gerade im Bereich der KI-Dienste entwickeln sich rechtliche und technische Vorgaben rasant. Wer hier nicht genau hinschaut, könnte vor unerwarteten Herausforderungen stehen. Der Fall OpenAI macht deutlich: Entscheidungen auf erster Instanz können schon jetzt Einfluss auf Datenschutzpraktiken nehmen – möglicherweise auch international.
Wichtige Quellen/Hinweise:
Case File zur Verfügung gestellt von CourtListener: OpenAI Urheberrechtsstreit, S.D.N.Y. | Offizielle Dokumente und aktueller Verfahrensstand des Bundesgerichts im Southern District of New York im Fall OpenAI
Strategiewechsel im Urheberrecht: Die New York Times vor Gericht – analysiert von der Harvard Law Review| Ein fundierter Beitrag der Harvard Law Review über den Strategiewechsel der New York Times im Streit mit OpenAI – im Vergleich zu ihrer früheren Haltung im Tasini-Urheberrechtsfall
Gerichtliche Verfügung zur Datenaufbewahrung im OpenAI-Urheberrechtsstreit vom 14. Mai 2025 – Urteil von US Bundesrichtern Judge Ona T. Wang | Diese gerichtliche Anordnung aus dem US District Court, Southern District of New York, unterzeichnet von Bundesrichterin Judge Ona T. Wang, behandelt die umstrittene Anordnung zur Aufbewahrung und Segregation von ChatGPT-Ausgabeprotokollen im laufenden Urheberrechtsverfahren gegen OpenAI
US Bundesrichterin Judge Ona T. Wang weist OpenAI-Antrag auf Neubewertung der Datenaufbewahrungspflicht ab vom 16. Mai 2025 | In diesem Gerichtsbeschluss aus dem Southern District of New York bestätigt Bundesrichterin Judge Ona T. Wang die Anordnung, dass OpenAI relevante ChatGPT-Ausgabeprotokolle erhalten und getrennt aufbewahren muss, trotz des Antrags auf Neubewertung durch OpenAI im Urheberrechtsstreit mit der New York Times
Datenschutz und Künstliche Intelligenz | procado Blogbeitrag zu Datenschutz und KI