US-Gericht untersagt US-Regierung Zugriff auf Microsoft-Daten im Ausland

Die Rechtmäßigkeit des Zugriffs der US-Regierung auf Daten von Microsoft-Kunden im Rechenzentrum in Irland wurde nun durch ein US-Bundesberufungsgericht verhandelt. Das Gericht entschied, dass der Zugriff auf Microsoft-Kundendaten auf ausländischen Servern unzulässig sei.

Damit wurde das Urteil des Bundesgerichts in New York aus 2014 kassiert, was die Herausgabe von Daten eines E-Mail-Accounts von Outlook.com an die US-Regierung als rechtmäßig ansah.
Die damalige Richterin hatte entschieden, dass es maßgeblich für den rechtmäßigen Zugriff auf Daten sei, wo sich der Sitz der Firma befände, die über die per Durchsuchungsbeschluss herauszugebende Information verfüge und nicht an welchem Standort des Unternehmens die Information gespeichert sei. Die Argumentation wurde auf ein Gesetz von 1986 gestützt, was – so die Richterin des Bundesberufungsgericht – ausschließlich für in den USA gespeicherte Daten gelte.

Microsoft hatte erfolglos Widerspruch gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt und anschließend geklagt. Laut Spiegel hatte Microsoft dabei Unterstützung durch Firmen wie Apple, Cisco und Verizon.

Keine Herausgabe von Nutzerdaten aus europäischen Rechenzentrum
In dem aktuellen Urteil des US Court of Appeals for the 2nd Circuit in New York wird klargestellt, dass „das angewandte Gesetz den Gerichten keine Handhabe gebe, die Herausgabe von Daten anzuordnen, die ausschließlich auf Servern in Drittländern gespeichert seien“ (Heise).

US Court of Appeals for the 2nd Circuit in New York –
Microsoft vs United States, 2nd U.S. Circuit Court of Appeals, No. 14-2985

Quellen:

Spiegel online:
Urteil zu E-Mails: US-Regierung darf nicht auf Daten von Microsoft-Kunden im Ausland zugreifen

Heise:
Urteil: Microsoft muss Daten aus EU-Rechenzentrum nicht der US-Regierung übergeben