Datenaustausch zwischen Facebook und Whatsapp

Zwei Jahre nach der Übernahme von Whatsapp durch Facebook und der öffentlichen Erklärung, dass die Nutzerdaten beider Dienste getrennt bleiben werden, teilt das Unternehmen nun mit, dass Facebook Zugriff auf die Telefonnummern der Whatsapp-Nutzer und den Zeitpunkt der Nutzung des Kurzmitteilungsdienstes erhalten wird. Es wird versichert, dass Facebook keine Einsicht in den Inhalt der Whatsapp-Nachrichten erhält. Schließlich sei die Kommunikation seit Frühjahr 2016 mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert, so dass auch Whatsapp keinen Zugriff mehr auf Inhalte habe. Im Moment, so lautet die Erklärung von WhatsApp weiter, sei es auch nicht geplant, Facebook weitergehende Account-Informationen wie den Profilnamen des Nutzers, Profilfotos oder Statusmeldungen zur Verfügung zu stellen.

Effektivere Werbung bei Facebook dank der Whatsapp-Informationen
Mit den von Whatsapp bereitgestellten Informationen verfolgt Facebook das Ziel, dem Facebook-Nutzer noch relevantere Werbung unterbreiten zu können. Dies könne durch den Abgleich von Telefonnummern von Nutzern und auf Facebook aktiven Händlern erreicht werden. Hat ein WhatsApp-User seine Handynummer einem Händler mitgeteilt, der Werbung auf Facebook schaltet, so wird durch die Vernetzung dieser Informationen der Facebook-Nutzer zielgerichtet Werbeangebote von diesem Händler erhalten.
Auch für andere Facebook-Unternehmen soll es die Möglichkeit der Nutzung von Whatsapp-Daten geben. Als Beispiel wird das Fotoportal Instagram angeführt.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt WhatsApp ab
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung läuft am 21.09.2016 ab. Der vzbv kritisiert, dass die von Facebook in 2014 öffentlich abgegebene Erklärung, dass WhatsApp ein unabhängiger Dienst auch in Zukunft bliebe, nun durch neue Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen ausgehöhlt werde. Der Verband sieht damit den Tatbestand der Verbrauchertäuschung erfüllt. Die Nutzer würden nach und nach die Hoheit über ihre Daten verlieren, ihre Privatsphäre geriete in Gefahr, so die Begründung des vzbv.

Im bundesdeutschen Datenschutzrecht gibt es kein Konzernprivileg, ein Austausch personenbezogener Daten zwischen Unternehmen eines Konzerns ist somit ohne weiteres nicht möglich. Eine Übermittlung ist nur dann zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Beides trifft auf Facebook nicht zu.

WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen im August 2016 geändert, um die Datenweitergabe an Facebook zu ermöglichen. Seitdem liefert der Kurzmitteilungsdienst Daten an Facebook. Eine aktive Einwilligung der Betroffenen – die datenschutzrechtlich erforderlich ist – holt WhatsApp von den Nutzern jedoch nicht ein.

Besonders problematisch ist, dass nicht nur die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer an Facebook weitergegeben werden, sondern alle Telefonnummern aus der Kontakteliste. Facebook verwendet diese Daten, um die Kontakte als Freunde vorzuschlagen. Die betroffenen Kontakte eines WhatsApp-Nutzers werden beim Prozess der Einholung einer wirksamen Einwilligung völlig übersehen. (js)

Quellen:

Heise vom 25.08.2016: WhatsApp und Facebook werden verzahnt – ein wenig

VZBZ vom 19.09.2016: Daten ohne Schutz: WhatsApp überschreitet rote Linie

Datenschutzticker vom 20.09.2016: Unzulässige Weitergabe von Mobiltelefonnummern an Facebook: Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab