31.Juli 2024 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Transparency & Consent Framework (TCF): Rechtliche Einordnung des TC-String als personenbezogenes Datum

Schlagwörter: DSGVO | EuGH-Urteil | Rechtsprechung

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-604/22) klargestellt, dass der sogenannte TC-String, Teil des Transparency & Consent Frameworks (TCF), als personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO anzusehen ist.

Diese Entscheidung ist ein bedeutender Meilenstein in der rechtlichen Bewertung digitaler Werbepraktiken und deren Einhaltung der Datenschutzstandards.

Was ist der TC-String und das Transparency & Consent Framework?

IAB Europe, ein Verband der digitalen Werbe- und Marketingindustrie, hat das Transparency & Consent Framework entwickelt, um die Einhaltung der DSGVO im Kontext von Real Time Bidding (RTB) zu erleichtern. RTB ist ein automatisiertes Versteigerungssystem für Werbeplätze im Internet, das auf Nutzerprofilen basiert. Vor der Anzeige maßgeschneiderter Werbung auf Webseiten oder in Anwendungen müssen die Nutzer explizit ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Werbeplattformen und Datenbroker geben.

TC-String: Ein Schlüssel zur Einwilligung

Der TC-String als Teil des TCF, ist eine Zeichenfolge, die die Präferenzen eines Nutzers hinsichtlich seiner Datenverarbeitung durch Dritte kodiert. Diese Zeichenfolge enthält Informationen darüber, welche Daten der Nutzer für Werbezwecke freigibt oder welche er ablehnt. So kann der TC-String, wenn er mit einer eindeutigen Kennung wie der IP-Adresse eines Geräts kombiniert wird, verwendet werden, um den Nutzer zu identifizieren. Diese Möglichkeit der Identifizierung ist entscheidend für die rechtliche Einordnung als personenbezogenes Datum nach der DSGVO.

Rechtliche Einordnung durch den EuGH

Der EuGH hat festgestellt, dass der TC-String die Einwilligungspräferenzen eines Nutzers in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Dritte enthält und somit unter die Definition von „personenbezogenen Daten“ gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO fällt.

Auch wenn IAB Europe als Branchenorganisation selbst keinen direkten Zugang zu den Daten hat, die von ihren Mitgliedern im Rahmen des TCF verarbeitet werden, ändert dies nichts an der Tatsache, dass der TC-String potenziell zur Identifizierung einer natürlichen Person genutzt werden kann.

 Implikationen für die Praxis

Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Konsequenzen für die digitale Werbebranche. Unternehmen, die das TCF nutzen, müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung des TC-Strings und anderer personenbezogener Daten im Einklang mit den Vorschriften der DSGVO steht. Dies erfordert nicht nur die Einholung wirksamer Einwilligungen, sondern auch die transparente Handhabung der Daten sowie die Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen.

Fazit

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Schutz personenbezogener Daten auch in komplexen digitalen Ökosystemen wie dem RTB gewährleistet sein muss. Der TC-String dient als Schlüssel zur Einhaltung der DSGVO und zeigt, wie wichtig es ist, dass alle Akteure in der digitalen Werbeindustrie die Datenschutzbestimmungen respektieren und umsetzen. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird zeigen, wie sich die Rechtsprechung weiter an den technologischen Fortschritt anpassen wird, um das Datenschutzrecht der Verbraucher zu gewährleisten.

 

Mit dieser Klarstellung bietet der EuGH eine rechtliche Grundlage, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher im digitalen Zeitalter von großer Bedeutung ist.


Links/Hinweise

DSGVO

Az. C-604/22

https://www.dr-datenschutz.de/eugh-urteil-zum-tcf-mit-folgen-fuer-die-online-werbung/eugh