08.Oktober 2025 | Tanja | Thema: Datenschutz

KI-Lizenzstreit GEMA vs. OpenAI: Erstes KI-Grundsatzverfahren in Europa

Schlagwörter: Datenschutz | KI | News

Landgericht MünchenDer KI-Lizenzstreit zwischen der GEMA und OpenAI hat die deutsche Justiz erreicht. Am 29. September 2025 begann vor dem Landgericht München I die erste mündliche Verhandlung in einem Verfahren mit grundsätzlichen urheberrechtlichen Fragen. Im Zentrum steht, ob und unter welchen Bedingungen KI-Systeme geschützte Liedtexte nutzen dürfen und welche Rechte Urheberinnen und Urheber dabei haben. Nach Darstellung der GEMA handelt es sich um ein Verfahren von besonderer Tragweite in Europa. Gleichzeitig rückt die rechtliche Einordnung technischer Modellprozesse stärker in den Fokus.

Hintergrund des Verfahrens

Der Streitfall trägt das Aktenzeichen 42 O 14139/24 und liegt in der Zuständigkeit der 42. Zivilkammer am Landgericht München I. Die Klägerin, die GEMA, erhebt Forderungen gegen zwei Gesellschaften im Umfeld von OpenAI, darunter OpenAI Ireland Ltd.

Laut Gericht ist unstreitig, dass das Sprachmodell mit neun konkreten Liedtexten trainiert wurde. Im Jahr 2024 gab der Chatbot diese auf einfache Prompts weitgehend originalgetreu wieder. Die GEMA sieht darin eine unzulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Die beklagte Seite bestreitet hingegen, dass das Modell eine „Speicherung“ der Originaltexte vornimmt. Vielmehr entstünden Ausgaben durch eine sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Generierung (aha!).

Die mündliche Verhandlung diente vor allem dem Austausch zentraler Argumente. Ein Verkündungstermin ist für den 11. November 2025 angesetzt.

Zentrale Streitpunkte und Positionen

Position der GEMA

Die GEMA fordert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Sie macht geltend, dass das KI-Modell in seinen Ausgaben Originalteile von Liedtexten reproduziere – ein Hinweis auf unzulässige Vervielfältigung. Darüber hinaus vertritt sie die Auffassung, dass eine urheberrechtliche Nutzung durch KI-Anbietende eine angemessene Kompensation für Urheber*innen erfordert.

Position der Beklagten

Die Beklagten bestreiten, dass das Modell Texte speichere oder kopiere. Stattdessen betonen sie, dass die Ausgaben auf statistisch-wahrscheinlicher Generierung aus dem gelernten Gesamtwissen beruhen. Zudem argumentieren sie, dass nicht die Anbietenden, sondern die Nutzer*innen als Urheber*innen der konkreten Chat-Ausgabe anzusehen seien. Darüber hinaus verweisen sie auf Schrankenregelungen des Urheberrechts, insbesondere für Text- und Data-Mining, die bestimmte Nutzungen erlauben könnten.

Bedeutung des Verfahrens für KI und Urheberrecht

Das Verfahren zählt zu den ersten seiner Art in Europa, die grundlegende Fragen der Lizenzierung von KI-Nutzung berühren. Nach Darstellung der GEMA könnte es richtungsweisend sein und einen Rahmen für künftige Lizenzmodelle setzen.

Sollte das Gericht feststellen, dass KI-Anbietende urheberrechtlich relevante Nutzungen betreiben, hätte dies weitreichende Folgen für Geschäftsmodelle. Für Musikschaffende könnten neue Wege entstehen, an der Verwertung ihrer Werke durch KI zu partizipieren. Umgekehrt müssten Anbietende von Sprachmodellen klare Vorgaben beachten, welche Daten im Training oder Output zulässig sind.

Ausblick und offene Fragen

Der Gerichtstermin zur Verkündung am 11. November 2025 wird mit Spannung erwartet. Offen bleibt, wie die technische Funktionsweise großer Sprachmodelle rechtlich eingeordnet wird. Unklar ist auch, welche Rolle Nutzerinnen und Nutzer als „Urheber“ der generierten Inhalte spielen könnten.

Ebenso wird zu beobachten sein, in welchem Umfang Schrankenregelungen – etwa für Text- und Data-Mining – anerkannt werden. Schließlich stellt sich die Frage, ob eine Entscheidung den Weg für einen eigenständigen Lizenzmarkt für KI-Nutzungen im Musikbereich eröffnet.

Fazit

Der KI-Lizenzstreit zwischen GEMA und OpenAI könnte eine Zäsur in der Schnittstelle von Urheberrecht und generativer KI markieren. Welche Folgen sich für Kreative und Anbietende ergeben, dürfte die für den 11. November 2025 angekündigte Entscheidung zeigen. Noch sind viele Fragen offen – doch das Verfahren verdeutlicht, wie intensiv sich Recht und Technologie künftig verzahnen werden.

Links und Hinweise:

Pressemitteilung GEMA | Pressemitteilung vom 29.09.2025; Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI
Pressemitteilung Landgericht München | Pressemitteilung vom 29.09.2025; Landgericht München
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