05.Mai 2025 | Tanja | Thema: Datenschutz

ePA für alle: Elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt

Schlagwörter: Datenschutz | DSGVO

Am 29. April 2025 startete die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie bildet ein zentrales Element des Digital-Gesetzes, das der Deutsche Bundestag am 14. Dezember 2023 beschloss. Dabei verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: Gesundheitsdaten sollen digital erfasst werden und in der medizinischen Behandlung leichter zur Verfügung stehen.

Elektronische Patientenakte: So soll sie die Versorgung verändern

Die Vision ist klar: Eine digitale Patientenakte soll die medizinische Versorgung optimieren. Beispielsweise minimiert eine elektronische Medikationsliste, die automatisch Daten aus dem E-Rezept übernimmt, das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten. Versicherte erhalten jederzeit Zugriff auf ihre Befunde und Medikationspläne, was ihnen informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit ermöglicht. Darüber hinaus erleichtert die digitale Vernetzung zwischen Ärzt*innen und Apotheken den Behandlungsprozess, vermeidet doppelte Untersuchungen und vereinfacht den Wechsel zwischen Praxen und Wohnorten.

Zugriffsberechtigte und Kontrolle auf die ePA

Grundsätzlich besteht ein Zugriffsrecht auf die ePA, sofern Patient*innen der Nutzung nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-out-Verfahren) und ein Behandlungs- oder Versorgungskontext vorliegt. In diesem Fall aktiviert das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Zugriffsberechtigung automatisch.

Ärzt*innen erhalten standardmäßig einen Zugriff für 90 Tage, bei Apotheker*innen ist dieser auf drei Tage begrenzt. Zudem haben Versicherte über die ePA-App die Möglichkeit, diese Zugriffe individuell zu steuern. Somit legen Sie fest, wer auf welche Inhalte zugreifen darf. Auch eine gezielte Einschränkung einzelner Dokumente, etwa von Befund- oder Arztberichten, bleibt möglich. Hier weiterlesen: Zugriffsrechte

Technische und rechtliche Grundlagen

Die ePA speichert Gesundheitsdaten verschlüsselt auf Servern innerhalb der deutschen Telematikinfrastruktur (TI). Zwei speziell beauftragte Anbieter betreiben diese Server im Auftrag der Krankenkassen in Deutschland. Zudem ist die Kommunikation zwischen den ePA-Komponenten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Folglich sehen nur Versicherte, Bevollmächtigte sowie berechtigte medizinische Einrichtungen die Inhalte. Die Krankenkassen selbst erhalten keinen Zugriff auf diese Daten.

Sicherheitstechnisch gilt eine strikte Vorgabe: Die ePA akzeptiert ausschließlich Dateiformate, die keine Viren übertragen. Allerdings ist kein eigener Virenscanner direkt in die ePA integriert.

Nutzungspflicht und Widerspruch

Ab dem 1. Oktober 2025 verpflichten sich Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zur Arbeit mit der ePA. Des Weiteren können Versicherte der Nutzung jederzeit widersprechen – entweder vollständig oder für einzelne Funktionen. Auch den Zugriff bestimmter medizinischer Einrichtungen schränken Sie bei Bedarf ein. Hier weiterlesen: ePA Widerspruch

ePA

Kritik an der ePA

Die ePA steht weiterhin in der Kritik. Der Arbeitskreis Datenschutz der Gesellschaft für Informatik e.V. äußert wiederholt Bedenken. Besonders die verpflichtende Einführung ohne ausdrückliche Einwilligung der Versicherten werten viele als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Obendrein kritisieren Fachleute die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten und unzureichende Sicherheitsmechanismen. Die Abhängigkeit von großen Technologieunternehmen zur Verwaltung könnte zudem Risiken für die Datensicherheit bergen. Hier weiterlesen

Auch die Verbraucherzentrale warnt vor Sicherheitsrisiken, da ein Restrisiko für Datenmissbrauch oder Hackerangriffe trotz Schutzmaßnahmen bleibt. Technische Probleme, wie Systemausfälle, erschweren den Zugang. Ebenso finden Menschen ohne digitale Endgeräte oder technische Kenntnisse nur schwer Zugang. Schließlich bleibt die Zugriffssteuerung starr: Ein Dokument lässt sich nicht nur für eine bestimmte Praxis freischalten, sondern gilt für alle medizinischen Einrichtungen oder niemanden. Hier weiterlesen

Fazit

Wir raten dazu, die Entwicklungen der ePA aufmerksam zu verfolgen. Nicht nur ändern sich gesetzliche Vorgaben und technische Rahmenbedingungen laufend, es geht auch um besonders sensible Informationen. Gesundheitsdaten erfordern laut DSGVO größte Sorgfalt und Transparenz. Die Debatte um Schwachstellen und die digitale Selbstbestimmung bleibt daher ein zentraler Bestandteil der digitalen Transformation.


Links/Hinweise:
gematik ePA | Info-Seiten der Krankenkassen.
ePA Bundesministerium für Gesundheit | Ausführliche Informationen.
KBV Informationen | FAQ zu zentralen Fragen und Regelungen.