Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen EU und USA ist einem Gutachten des EU-Parlaments zufolge rechtswidrig

Umbrella-Abkommen verstößt laut EU-Parlament gegen europäische Grundrechte

Das in jahrelangen Verhandlungen zwischen USA und EU erarbeitete Transatlantische Rahmenabkommen ist nach Ansicht des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments nicht mit europäischen Verträgen und Grundrechten vereinbar. Ein entsprechendes Gutachten wurde vom EU-Parlament vorgelegt. Mit dem EU-US-Rahmenabkommen wurde das Ziel verfolgt, Grundsatzfragen in Bezug auf den Datenaustausch zwischen EU und USA zu klären und einheitliche Regeln zu schaffen. Hintergrund des Rahmenabkommens ist der Wunsch des gegenseitigen Datenaustausches zwischen US- und EU-Behörden zum Zweck der (vorbeugenden) Strafverfolgung. Legitimiert werden solle damit die Datenweitergabe von EU-Behörden und EU-Unternehmen an US-Behörden und umgekehrt. Das Rahmenabkommen hat Auswirkungen auf die geplanten Abkommen TIPP, TISA oder die in Verhandlung befindliche Safe Harbor-Nachfolgeregelung „Privacy Shield„.

Einer der strittigsten Inhaltspunkte war das von der EU geforderte Klagerecht für EU-Bürger. Bislang hatten EU-Bürger keine Handhabe bei Verletzung ihrer Datenschutzrechte gegen US-Behörden vorzugehen. Aus diesem Grund forderte die EU-Kommission eine Gesetzesänderung in den USA. EU-Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, bei Datenschutzverletzungen gegen US-Behörden vor einem amerikanischen Gericht zu klagen. US-Bürger haben diese Möglichkeit in der EU schon länger (1).  Während das Abkommen insgesamt auf alle in der EU lebenden Menschen Anwendung finden sollte, war das besagte Klagerecht nur für gebürtige EU-Bürger vorgesehen, nicht aber für Bürger aus Drittländern, die im EU-Raum wohnen.

Zudem behalten sich die US-Gesetzgeber Einschränkungen vor, die aus dem amerikanischen Judicial Redress Act hervorgehen. So soll das Klagerecht unter anderem ausgesetzt werden können, sofern auf US-Seite Interessen der „inneren Sicherheit“ involviert sind. Das heißt grundlegend, dass Geheimdienste und andere staatliche Behörden der USA dem Klagerecht aus dem Weg gehen können.

Während einige EU-Abgeordnete genau diese Punkte kritisierten, war es dem Vizechef der Generaldirektion Justiz der Kommission Morillo nicht verständlich, wieso das Abkommen aufgrund des eingeschränkten Klagerechts als rechtswidrig eingestuft wurde (2).  Auch auf EU-Seite gibt es Befürworter einer schnellen Einigung, da EU-Behörden ebenfalls großes Interesse an US-Daten haben.

Quellen:

Heise: Gutachten: Transatlantisches Rahmenabkommen zum Datenschutz ist rechtswidrig

(1) – Heise: „Datenschutz“ für Europäer: US-Repräsentantenhaus winkt Farce durch

(2) – Netzpolitik: EU-US-Datenschutzabkommen „unvereinbar mit europäischem Primärrecht“