Neues Abkommen „Privacy Shield“ zum Datenaustausch zwischen EU und USA in Verhandlung

Nachdem das Safe Harbor Abkommen, das im Jahr 2000 eingeführt wurde und den Austausch personenbezogener Daten zwischen EU und USA gesetzlich regelte, im Oktober 2015 vom EuGH für ungültig erklärt wurde, laufen die Verhandlungen für ein neues Abkommen. Jetzt habe man sich neu geeinigt, verkündete etwa der Vizepräsident der EU-Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip. Das neue Abkommen nennt sich „Privacy Shield“.

Ein wichtiger Inhaltspunkt soll beispielsweise eine Zusicherung der USA sein, von Massenüberwachung der Daten von EU-Bürgern durch US-Behörden abzusehen. Zudem soll ein Ombudsmann im US-Außenministerium installiert werden, der zuständig sein soll für Beschwerden von EU-Bürgern, die ihre Datenschutzrechte durch US-Behörden oder -Unternehmen verletzt sehen. In diesem Fall soll EU-Bürgern die Möglichkeit gegeben sein, bis vor ein amerikanisches Gericht zu ziehen.[1]

Auf der anderen Seite scheinen einige strittige Punkte weiterhin ungeklärt zu sein. Beispielsweise ist laut FM4-Journalist Erich Möchel nicht transparent, welche US-Behörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern zugreifen können. Hierzu seien keinerlei Einschränkungen festgelegt worden, ebenso wenig wie tatsächliche Schutzmaßnahmen für die relevanten Daten.[2]

Des Weiteren wurde berichtet, dass das neue Abkommen nicht als bindender Vertrag aufgesetzt ist, und in den USA nicht gesetzlich verankert werde. Das bedeutet im Prinzip, dass auf US-Seite geltende Gesetze als rechtliche Grundlage für den Datentransfer mit der EU dienen werden.
Kritik äußerte unter Anderem der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der diese Zusicherungen für nicht ausreichend hält. Der Datenschutz-Experte der Grünen/ Bündnis Albrecht bezeichnete die Verhandlungen als ‚Witz‘, da die EU-Kommission genau die Rechte, die es tatsächlich zu schützen gelte, verkaufe. Er glaube nicht, dass die neuen Regeln bezüglich des Ombudsmannes der vom EuGH gestellten Anforderung des effektiven Rechtsschutzes gerecht werden.[3]

In der Tat erscheint es fraglich, inwieweit die bisher an die Presse gelangten Inhaltspunkte des neuen Privacy Shield-Abkommens eine wirkliche Verbesserung des Datenschutzes für EU-Bürger und einen Vorschritt im Vergleich zum Vorgänger-Abkommen Safe Harbor darstellen; beruht es doch unter anderem auf den gleichen (US-) Gesetzen, aufgrund derer Safe Harbor für ungültig erklärt wurde. (eh)

Quellen:

[1] http://www.tagesschau.de/ausland/safeharbour-101.html
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Privacy-Shield-Safe-Harbor-Nachfolger-bedeutet-angeblich-EU-Kapitulation-3096557.html
[3] http://www.tagesschau.de/ausland/safeharbour-103.html