Bundesbeauftragte stellt Tätigkeitsberichte der Jahre 2015 und 2016 vor

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, hat am 30.05.2017 in Berlin den 26.Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 vorgestellt. Neben den Inhalten des Berichts war es Frau Voßhoff auch wichtig, auf die Änderungen durch die Neufassung des BDSG und der damit zusammenhängenden neuen Aufsichtshoheiten hinzuweisen.

Dabei hat die Bundesbeauftragte die mangelnden Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegenüber Nachrichtendiensten und Polizei stark kritisiert und diese Änderungen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Sie verwies dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches diese externen Prüfmöglichkeiten als notwendig bezeichnet hat. Daran anknüpfend stellte die Bundesbeauftragte die Ergebnisse der Überprüfungen der Geheimdienste des Bundes vor. Auffällig wären dabei die mangelnde Zusammenarbeit mit der Behörde sowie teils mangelhafte Möglichkeiten der Auswertung der angeforderten Materialien.

Außerdem verwies Frau Voßhoff nochmal auf die Stellung und Funktion der Aufsichtsbehörden in der Gesellschaft und für die Bürger. So sei es für den normalen Betroffenen kaum möglich, sich an größere Firmen und Ämter bezüglich Datenschutzthemen erfolgreich zu wenden. Sie sprach von einer „Kompensationsfunktion“ der Behörden für die Bürger.

Doch auch im nicht-öffentlichen Bereich beschäftigte sich Frau Voßhoff mit datenschutzrechtlichen Belangen: So merkte sie an, dass es z.B. bei der Verwendung von Windows 10 trotz optimaler Datenschutzeinstellungen nicht zu verhindern sei, dass Daten in die USA übertragen werden können. Besonders die mangelhafte Transparenz wurde hier bemängelt. Andere Themen waren aber auch das Datenschutzabkommen Privacy Shield, neue Trends wie Wearables und Gesundheits-Tracking oder auch die andauernde Debatte über die Datensouveränität von Betroffenen.
Doch es gab auch positive Nachrichten: So gelang es IT-Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums in Standard Excel-Sheets eine Protokollfunktion zu implementieren. Die Aufsichtsbehörde bewertete diesen Erfolg positiv, sofern nur im kleineren Maße diese Funktion verwendet werden sollte. (nl)

Quellen:

Heise vom 30.05.17: Datenschutzbeauftragte will BND & Co. besser prüfen dürfen

Golem vom 30.05.2017 : Voßhoff weiter unzufrieden mit Geheimdienstkontrolle