Aufsichtsbehörden geben Unternehmen DSGVO-Hilfestellungen in Form eines 10-Punkte-Papiers

Der Europäische Gerichtshof hat, nach dem „Safe Harbour“-Abkommen, nun auch die Nachfolgeversion, das transatlantische Datenschutzschild „Privacy Shield“, gekippt. Damit ist die zweite Die Aufsichtsbehörden der Länder haben unter dem Titel „Datenschutz bleibt Chefsache“ eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie auf die anstehenden Herausforderungen für Unternehmen im Zuge der Umstellung auf die DSGVO hinweisen. Als Hilfestellung veröffentlichte das Landesdatenschutzamt Niedersachsen ein 10-Punkte-Papier, das auf die wesentlichen Änderungen hinweist und Anregungen zur Umsetzung gibt.

In der Presseerklärung des LDA Niedersachen heißt es:
„Datenschutz bleibt dann eine Führungsaufgabe und die Nichtbeachtung wird teuer. Das gilt in Großunternehmen, im Mittelstand und in Kleinbetrieben genauso wie in Vereinen.“

10-Punkte-Papier zur Umsetzung des DSGVO
Die DSGVO stellt viele Unternehmen vor eine größere Herausforderung. Sie müssen sich auf einen erhöhten Aufwand zur Umstellung der Datenschutzprozesse einstellen. Auch wenn das bisherige Datenschutzrecht in Deutschland in Form des BDSG bereits gut geregelt war, so gibt es einige neue bzw. verschärfte Regelungen. Die Landesaufsichtsbehörden regen mit dem 10-Punkte-Papier folgende Vorgehensweise an:

  1. Sensibilisierung durchführen
  2. Bestandsaufnahme machen
  3. Rechtsgrundlage prüfen
  4. Personenbezogene Daten von Kindern besonders prüfen
  5. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen umsetzen
  6. Verträge checken
  7. Datenschutzfolgeabschätzung implementieren
  8. Melde- und Konsultationspflichten organisieren (Ablauf zur Meldung von Datenschutzpannen einrichten)
  9. Betroffenenrechte und Informationspflichten umsetzen
  10. Dokumentation organisieren

(js)

Quellen:

Pressemitteilung der Landesdatenschutzbehörde Niedersachen vom 24.05.2017:
Datenschutz bleibt Chefsache – Halbzeit auf dem Weg zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Lamapoll/ Interview zur Datenschutz-Grundverordnung mit procado-Geschäftsführer Marco Tessendorf vom 13.06.2017: EU-Datenschutz-Grundverordnung: Die Uhr tickt!