Ankündigung gesetzlicher Änderung beim Bundesdatenschutzgesetz

Das Innenministerium plant gesetzliche Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz mit dem Ziel, die Rechte der Dateneigentümer zu stärken. Auf dem Anfang September stattfindenden Datenschutzgipfel verständigten sich Bund und Länder darauf, den Datenmissbrauch zu bekämpfen und den florierenden Handel mit Kundendaten im Internet einzugrenzen. Das Bundesinnenministerium hat jetzt einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingereicht.

Datenschutz soll als Wettbewerbsfaktor etabliert werden:
Demnach sollen Firmen mit besonderen Vorkehrungen zur Sicherung personenbezogener Informationen ein Gütesiegel erhalten. Außerdem wird angestrebt, dass Unternehmen zukünftig die Einwilligung von Kunden zur Übermittlung auch von Adress- und Bestandsdaten einholen müssen. Neu verankert werden soll – so das Ministerium – eine Informationspflicht bei Datenpannen. Der Betroffene würde dann also nicht wie im Falle des T-Com-Datenskandals 2 Jahre nach der Datenpanne das Versäumnis aus den Medien erfahren…

Der Gesetzgeber plant Verschärfungen zugunsten der Dateneigentümer. Demnach sollen Verbraucher zukünftig ihr Einverständnis zu Datentransfers, Adresshandel und Direktmarketing gemäß dem Opt-in-Prinzip schriftlich oder elektronisch erklären. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher der Erhebung oder Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen und die Einwilligung protokolliert wird. Der Betroffene soll den Inhalt der Datenverarbeitung jederzeit abrufen bzw. widerrufen können. Das Innenministerium plant außerdem die Einführung eines „Kopplungsverbots“: Demnach wäre es verboten, bestimmte Angebote von Firmen an bestimmte Bedingungen zu koppeln, die dem Verbraucher den Zugang zum Angebot erschweren oder ihn -bei Nicht-Einwilligung- von der Nutzung ausschließen.
„Moderat“ erhöht werden sollen auch die Strafen, die Unternehmen bei der Rechtsverletzung drohen…
Weitere Informationen siehe http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-legt-Entwurf-zur-Bekaempfung-von-Datenmissbrauch-vor–/meldung/117691.
(Quelle: Heise)