Verstärkte Datenschutzkontrollen in Hamburger Unternehmen

Einer Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zufolge ist die großflächige Überprüfung von Hamburger Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geplant. Das angekündigte „schriftliche Prüfungskonzept“ hat in erster Linie den Charakter einer Informationskampagne. Ziel ist es, Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten aufzuklären und – beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen – auf die schnelle Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten hinzuwirken. Außerdem soll die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gestärkt werden. Den Unternehmen soll die Einsicht nahe gebracht werden, dass die Umsetzung eines präventiven Datenschutzmanagements ein Mittel zur Kundenbindung darstellt und somit als Wettbewerbsvorteil genutzt werden kann.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter plant die anlassunabhängige Befragung verschiedener Branchen in Form einer freiwilligen Fragebogenaktion. Im ersten Schritt soll die Datenschutzsituation im Speditionswesen erfasst werden. Weitere Branchen sollen im Laufe des Jahres folgen. Nach Auswertung der Ergebnisse sind weitere konkrete Prüfungsschritte geplant. Weiterhin plant die Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Entwicklung von speziellen Prüfkonzepten für besonders datenschutzsensible Branchen. Ziel ist es, betroffene Unternehmen über die bestehenden Rechtsvorschriften zu Themen wie Adresshandel, Auskunfteien, Arbeitnehmerdatenschutz, Scoring oder Videoüberwachung zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Quellen:
Pressemitteilung der Hamburger Datenschutzbehörde