Brandenburg baut bürokratische Hemmnisse im Datenschutz ab

Die rot-rote Regierung in Brandenburg hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der zur Beseitigung von bürokratischen Hemmnissen im Datenschutz beitragen soll. Es ist geplant, die bislang auf zwei verschiedene Instanzen aufgeteilten Kontrollbefugnisse für den Datenschutz zu bündeln.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Eingaben von Bürgern oder Unternehmen zwischen dem Innenministerium, welches für den privaten Sektor tätig ist und dem Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz, welches für die öffentlichen Behörden und andere öffentliche Stellen zuständig ist, hin- und hergeschickt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll die Zuständigkeit für Datenschutzanfragen und –beschwerden komplett in die Verantwortung des Amtes des Landesbeauftragten für Datenschutz übergehen. Ziel ist es, den Datenschutz für Bürger, Behörden und Unternehmen nutzerfreundlicher und transparenter zu gestalten.

Mit dieser Initiative folgt das Land Brandenburg dem Vorbild der Bundesländer wie beispielsweise Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen. In diesen Bundesländern ist die Zusammenlegung der Zuständigkeit für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich bereits erfolgt.

Quellen:
Heise