IHK-Aufbaukurs Datenschutz

Modul 5: Verarbeitungsverzeichnis

Alle Unternehmen sind nach der DSGVO verpflichtet, automatisierte Verfahren in einem sogenannten Verarbeitungsverzeichnis zu erfassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Bußgeldern von der Aufsichtsbehörde geahndet werden. Dieser Lehrgang vermittelt Hilfestellungen und Richtlinien zur Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen.

Lehrgangsinhalte:

  • Inhalte und Funktion eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Erstellen und Pflegen eines Verarbeitungsverzeichnisses unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Definition von Beispielverfahren in den Bereichen IT, Personal, Marketing
  • Prüfen der Zulässigkeit und der Gewährleistungsziele der beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse
  • Notwendigkeit, Durchführung und Dokumentation von Risikobetrachtung, Analysen und Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Identifikation meldepflichtiger Verarbeitungen und Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

 

Termine/Kosten/Anmeldung:
siehe Anmeldung – Terminübersicht der IHK Potsdam