12.Juni 2023 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Das Whistleblower Gesetz (HinSchG) tritt im Juli 2023 in Kraft!

Schlagwörter: DSGVO | EU-Richtlinie | Gesetz

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ oder auch „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) genannt, tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Hintergrund

Am 16. Dezember 2019 begann der Gesetzgebungsprozess mit dem Inkrafttreten der Europäischen Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937. Seit Ende 2021 war Deutschland mit der Umsetzung im Verzug. Nun ist es endlich soweit und es gibt Gewissheit für alle betroffenen Unternehmen.

Wo finde ich das HinSchG und was ist nun zu tun?

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt haben Unternehmen ab 250 Beschäftigte nun bis zum Inkrafttreten Zeit, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen im Bereich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, auf die auch die Mindestanzahl von 50 Beschäftigten nicht anwendbar ist.

Im Rahmen unserer kleinen Reihe zur Whistleblowing-Richtlinie haben wir die wichtigsten Inhalte der Richtlinie, das geplante Hinweisgeberschutzgesetz und die Auswirkungen der Umsetzung auf den Datenschutzbereich im Unternehmen dargestellt. Nochmal reinlesen lohnt sich!

 

Teil 1 beleuchtet den aktuellen rechtlichen Stand im Hinblick auf die Wirkung der EU-Richtlinie und welche Aufgaben erledigt werden sollten.

 

 

 

 

 

In Teil 2 stehen die Kerninhalte der Whistleblowing Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) bzw. des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes im Fokus.

 

 

 

 

 

In Teil 3 erläutern wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Einführung und Betrieb eines Hinweisgebersystems mit sich bringen.