Geplante Unabhängigkeit der obersten deutschen Datenschutzaufsicht

Das bisher dem Bundesinnenministerium unterstellte Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff und ihr Mitarbeiterstab sollen ab 01. Januar 2016 eine selbstständige oberste Bundesbehörde werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der im Herbst vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss.

Mit der neuerlichen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes würde die Behörde ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Damit verzichten Bundesregierung und Innenministerium auf die Rechts- bzw. Dienstaufsicht.

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung der Forderung der Europäischen Kommission an Deutschland und dem Urteil des EuGH (Az. C-518/07) vom 09. März 2010 nach, die Europäische Datenschutzrichtlinie (Artikel 28 Abs. 1 Unterabs. 2 Richtlinie 95/46/EG) einzuhalten. Hiernach ist eine „völlige Unabhängigkeit“ der Bundes- und Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorgesehen. Während die meisten Bundesländer den Forderungen aus Brüssel bereits nachgekommen waren, ließ die Umsetzung auf Bundesebene nun lange auf sich warten.

Quellen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berlin-stellt-Weichen-fuer-unabhaengigen-Datenschutz-2303219.html

http://www.tagesspiegel.de/politik/abschied-vom-innenministerium-endlich-unabhaengig-der-datenschutz-wird-erwachsen/10644500.html

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-08/datenschutzbeauftragte-innenministerium-unabhaengig