Europäischer Datenschutztag findet zum 5. Mal statt

Am 28. Januar 2011 wird auf die Initiative des Europarats hin zum 5. Mal der Europäische Datenschutztag ausgerichtet. In vielen europäischen Ländern sind Veranstaltungen rund um das Thema Datenschutz geplant. Ziel dieser Öffentlichkeitsaktionen ist es, die Bürgerinnen und Bürger für Datenschutzthemen zu sensibilisieren und sie über ihre Rechte zu informieren.

In Berlin wird die zentrale Veranstaltung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stattfinden. Die Veranstaltung mit dem Titel „Datenschutz in Europa – Quo vadis?“ thematisiert das Erfordernis, das Datenschutzrecht auf nationaler und internationaler Ebene zu modernisieren und besser an die technischen Entwicklungen der modernen Informationsgesellschaft anzupassen.

Der Europäische Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt und erinnert damit an die Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarats am 28. Januar 1981.
In dieser Konvention verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten vor 30 Jahren, die Rechte und Grundfreiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu achten und die Einhaltung ihrer Persönlichkeitsrechte bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Seit der Unterzeichnung der Konvention vor 30 Jahren haben sich aufgrund der Globalisierung und der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie neue Herausforderungen für den Datenschutz ergeben. Diese Entwicklungen aufgreifend hat es sich der Europarat zum Ziel gesetzt, das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zu novellieren. Ebenso plant die Europäische Kommission in diesem Jahr einen Änderungsvorschlag für die 1995 verabschiedete Datenschutzrichtlinie vorzulegen.
Eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts wurde auch in einem Eckpunktepapier vom März 2010 gefordert, welches die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erarbeitet hatte.

Quellen:

Eckpunktepapier der Datenschutzkonferenz vom März 2010 „Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“