Einbindung von Videos in die eigene Unternehmenswebseite
Videos auf ihren Webseiten bieten multimedialen Mehrwert. Nicht nur, dass dadurch Text auf der Webseite aufgelockert wird, es veranschaulicht den Inhalt in Ton und Bild. Die Einbindung von Videos erfolgt schnell und meist problemlos. Jedoch verstecken sich dahinter datenschutzrechtliche Probleme, besonders wenn die Videos über Drittanbieter oder andere Plattformbetreiber weitergeleitet werden. Die Datenübermittlung beginnt mit Aufruf der Webseite, spätestens beim Klicken auf das eingebundene Video. Der Betroffene muss hierzu nicht einmal die Webseite des Dritten besuchen.
Als Webseitenbetreiber sind Sie mit dem Drittanbieter verantwortlich für die Datenerhebung und Übermittlung an Dritte (Rs. C-40/17 „Fashion ID“).
Möglichkeiten zur Einbindung eigener Videos
Es gibt einige Möglichkeiten ihre eigenen Videos in ihre Webseite einzubinden, ohne dabei den Datenschutz zu verletzen. Beispielweise können Videos direkt auf Ihre Webseite hochgeladen werden. Eine gute Alternative bietet die nicht kommerzielle und datenschutzkonforme Plattform PeerTube. Sie ermöglicht das Abspielen des Videos auch ohne Datenübertragung an Dritte.
Sollte die Einbindung der Videos doch über Drittanbieter erfolgen, so bedarf es einer sorgfältig geprüften Einwilligung. Beide, sowohl der Webseiten- als auch der Videoplattformbetreiber, sind für die Datenverarbeitung verantwortlich. Eine Zwei-Klick-Lösung wäre denkbar. Durch diese wird die Einwilligung des Betroffenen für die Webseite und den Videoplattformbetreiber eingeholt. Erst bei aktivem Klicken findet dann eine Datenübermittlung statt.
Und die Einbindung fremder Videos?
Auch ist es denkbar fremde Videos in die Unternehmenswebseite einzubinden. Hier gäbe es die Option das Video selbst zu hosten. Eine weitere Möglichkeit wäre z. B. die Nutzung der Plattform PeerTube.
Eine Einbindung fremder Videos von kommerziellen Videoplattformen wie YouTube oder anderen Drittanbietern ohne die gemeinsame Verantwortung über die Datenübermittlung ist nur über eine Zwei-Klick-Lösung datenschutzkonform. Dem Betroffenen muss die Datenverarbeitung und Datenübermittlung an den Dritten deutlich gemacht werden. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung erfolgt über das aktive Klicken auf das Fenster.
Fazit zum Thema Videos auf der Webseite
Das Einbinden von Videos über Drittplattformen in die Unternehmenswebseite birgt Risiken im Datenschutz. Die aufgezeigten Möglichkeiten minimieren das Risiko eines Datenschutzverstoßes. Besonders wichtig ist es bei der Datenübermittlung die Anforderungen an eine Einwilligung gem. Art. 14 Nr. 11 DSGVO zu erfüllen und den Betroffenen darüber zu informieren und in Kenntnis zu setzen. Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten müssen beim Einbinden von fremden Videos auch die urheberrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, auch hier können bei Verstößen Abmahnungen folgen.
Quelle:
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-40/17
20221107_Einbindung-Videos.pdf
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