eco-Verband veröffentlicht „Richtlinie über zulässiges E-Mail-Marketing“

Die eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hat die fünfte Auflage der „Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ herausgebracht. Die Richtlinie steht unter www.eco.de zum Download bereit. Damit stellt eco einen praxisnahen Leitfaden für rechtskonformes E-Mail-Marketing zur Verfügung. Die Richtlinie in der fünften Ausgabe berücksichtigt die am 01.09.2012 ausgelaufene Übergangsregelung des BDSG, die eine Sonderregelung für den Umgang mit vor dem 01.09.2009 gespeicherten Kundendaten (sogenannte „Altdaten“) vorsah.
Demnach gelten für Altdaten ab dem 01.09.2012 die gleichen Bedingungen wie für personenbezogene Kundendaten, die ein Unternehmen nach dem 01.09.2009 erhoben und gespeichert hat. Das bedeutet, Altdaten dürfen nur dann für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet werden, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt (siehe „personalisierte Werbung“).
Außerdem findet in der Richtlinie das BGH-Urteil zur Tell-a-Friend-Funktion Berücksichtigung.

Quellen:

Heise: Werbung per E-Mail – aber richtig

eco: Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.