08.Mai 2024 | Team Datenschutz | Thema: Datenschutz

Verfremdung personenbezogener Daten in der Praxis

Schlagwörter: DSGVO | Tipps

Unternehmen, die sich vorrangig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, z. B. in den Bereichen Marketing, Versicherungen und Bankwesen, sind darauf angewiesen, diese Daten langfristig zu nutzen, um ihre Geschäfte ordnungsgemäß zu betreiben. Auch Unternehmen in anderen Branchen streben danach, diese Daten zumindest datenschutzkonform, kostengünstig, effektiv und sicher gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu verwalten. Hier kommt das Thema Verfremdung personenbezogener Daten ins Spiel.

Verfremdung – was bedeutet das hier?

Die Verfremdung personenbezogener Daten, einschließlich Pseudonymisierung und Anonymisierung, bietet eine Methode, um diese Ziele zu erreichen. Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden KI-Verordnung und des Data Act gewinnt die Anonymisierung personenbezogener Daten legislative Bedeutung. Die Komplexität dieser Verfahren wird durch umfangreiche Leitfäden und Dissertationen verdeutlicht. Trotzdem bleiben den Verantwortlichen oft die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, die Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung sowie die datenschutzrechtlichen Vorteile unbekannt. Wir zeigen die Vorteile der Verfremdung personenbezogener Daten auf, erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die praktische Umsetzung und verschiedene Verfremdungsmethoden.

Vorteile der Verfremdung personenbezogener Daten

Die Verfremdung von Daten hat sich in der Informationssicherheit bewährt und spielt eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung ungewollter Datenabflüsse (Data Leakage Prevention). Verfremdete Datensätze sind für Cyberangreifer weniger attraktiv als unveränderte Daten.
Der Nutzen der Verfremdung ist für Datenschützer offensichtlich: Durch Anonymisierung entfällt die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Pflichten gemäß den Bestimmungen der DSGVO, wie sie im Erwägungsgrund 26 Abs. 5 und 6 der DSGVO festgelegt sind. Auch die Pseudonymisierung bietet bereits rechtliche Vorteile im Datenschutz, erleichtert die Datenanalyse und unterstützt die Interessenabwägung zugunsten des Datenverantwortlichen.
Weitere Vorteile umfassen die Möglichkeit zur zweckändernden Weiterverarbeitung, die Gewährleistung des Geheimnisschutzes und die Befreiung von Informationspflichten im Falle von Datenschutzverletzungen.

Vorgaben der DSGVO zum Thema Verfremdung

Die rechtlichen Vorgaben für die Verfremdung personenbezogener Daten sind allgemein gehalten. Gemäß der DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet zu prüfen, ob eine Verarbeitung auch in pseudonymisierter oder anonymisierter Form möglich ist. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen, darunter Art. 5 Abs. 1 lit c, e und f der DSGVO.
Die Begriffe Pseudonymisierung und Anonymisierung werden definiert, wobei betont wird, dass die Verfremdung technische, organisatorische und logische Maßnahmen umfasst.
Die rechtliche Grundlage für die Verfremdung ist oft Gegenstand von Diskussionen, insbesondere im Zusammenhang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und die Information der betroffenen Personen über die Verfremdung sind weitere wichtige Aspekte. Die Einbeziehung Dritter erfordert eine sorgfältige Prüfung, um die Anwendbarkeit der DSGVO sicherzustellen.

Praktische Umsetzung – Empfehlungen für Unternehmen

Mensch mit SchildDer Einsatz von Tools und Softwarelösungen, die eine sichere und effiziente Verfremdung personenbezogener Daten ermöglichen, ist empfehlenswert. Zusätzlich machen Schulungen für Mitarbeitende Sinn, um sie im Umgang mit Verfremdungsmaßnahmen zu schulen. Es ist auch wichtig, die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren und regelmäßig die Effektivität der Verfremdung zu überprüfen. Abschließend ist Unternehmen sehr zu empfehlen, die Verfremdung personenbezogener Daten als integralen Bestandteil ihres Datenschutzmanagements zu betrachten und kontinuierlich zu verbessern.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unser Datenschutzteam wenden.


Links/Verweise:

Art. 5 DSGVO

DSGVO

Data Act

Wikipedia Beitrag DLP

procado Blog Beitrag anonymisierte und pseudonymisierte Daten