Alle Unternehmen sind nach Art. 30 DSGVO verpflichtet, alle Verarbeitungsprozesse mit Bezug zu personenbezogenen Daten in einem sogenannten Verarbeitungsverzeichnis zu erfassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Bußgeldern von der Aufsichtsbehörde geahndet werden.
Der in Kooperation mit der IHK Potsdam durchgeführte Aufbaukurs vermittelt die Grundlagen zur Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen. Mit Hilfe einiger Praxisbeispiele und Übungen lernen die Teilnehmenden, wie man ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt, welche Mindestinhalte gefordert sind und welche Fallstricke sich in der Praxis ergeben können. Auf Grundlage der Übungen werden die Teilnehmenden darauf vorbereitet, ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen.
Seminarprogramm
- Inhalte und Funktion eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellen und Pflegen eines Verarbeitungsverzeichnisses unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
- Definition von Beispielverfahren in den Bereichen IT, Personal, Marketing
- Prüfen der Zulässigkeit und der Gewährleistungsziele der beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse
- Erfassung und Prüfung von verarbeitungsspezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Notwendigkeit und Dokumentation von Risikobetrachtung, Analysen und Datenschutz-Folgenabschätzung
- Identifikation meldepflichtiger Verarbeitungen und Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der IHK Potsdam.
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