ULD schätzt die Nutzung der Facebook-Dienste LIKE und Fanpage als rechtswidrig ein

Der Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 19.08.2011 ist zu entnehmen, dass die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein den Einsatz der Facebook Dienste „Facebook Like“ und „Facebook Fanpage“ als rechtswidrig einstuft. Das ULD fordert von allen Webseitenbetreibern und Regierungsstellen in Schleswig-Holstein, die Facebook-Dienste bis Ende September abzuschalten, anderenfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die Datenübermittlung bei der Nutzung von Facebook-Diensten als nicht rechtskonform an. Es ist davon auszugehen, dass sich die Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer anschließen werden. Einer Pressemeldung vom 11.09.2011 (Spiegel Magazin) zufolge hat sich die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner der Meinung des ULD angeschlossen und alle Bundesministerien aufgefordert, die Facebook-Aktivitäten einzustellen.

Quellen:

Magazin Spiegel

Heise