Staatstrojaner: Auch Bundesrat billigt Spähsoftware

Das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ sieht u.a. eine Ermächtigung der Strafverfolgungsbehörden zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner vor. Wie zuvor von uns berichtet, dürfen die Behörden nach dem Willen des neuen Gesetzes schon bei vergleichsweise harmlosen Straftaten aus dem Katalog des § 100a StPO spezielle Programme einsetzen, die heimlich auf private Computer, Laptops, Handys oder Tablets geschmuggelt werden, um so die Kommunikation direkt an der Quelle zu überwachen und die laufende Kommunikation mitzulesen. Mit dieser Methode kann in Zukunft auch direkt auf Messenger-Dienste wie WhatsApp zugegriffen werden, auch wenn diese verschlüsselt sind. Bisher sind den Ermittlern WhatsApp-Chats noch verborgen.

Bundesrat lehnt Vermittlungsausschuss ab
Der Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrates hatte das Gesetz deutlich kritisiert und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Bemängelt wurden nicht nur die enormen Grundrechtseingriffe, sondern auch die „Tricks“ beim Eilverfahren im Gesetzgebungsprozess sowie mögliche Gefahren für die IT-Sicherheit. Der Einrichtung eines Vermittlungsausschusses erteilte der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 07. Juli 2017 aber eine Absage.

Mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt
Nun ist der Weg frei für das umstrittene Gesetz: Es wird in der aktuellen Form zunächst in Kraft treten. Formal fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Gegen das Gesetz sind allerdings schon mehrere Verfassungsbeschwerden geplant – unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. (fl)

Quellen:

Pressemeldung des Bundesrates vom 07.07.2017: 959. Sitzung des Bundesrates

Heise vom 07.07.2017: Bundesrat bringt Staatstrojaner für die gängige Strafverfolgung auf die Spur

Netzpolitik vom 05.07.2017: Staatstrojaner: Kritik des Bundesrates an der weitgehenden Erlaubnis zum staatlichen Hacken