Nichtigkeitsklage gegen EU-US-Privacy-Shield von irischen und französichen Datenschützern eingereicht

Im Oktober bzw. November 2016 haben sowohl irische als auch französische Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen Klage gegen das EU-US-Privacy Shield bei dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Die Kläger fordern eine Annullierung des Abkommens, da das EU-US-Privacy Shield aus ihrer Sicht keinen ausreichenden Schutz von EU-Bürgern vor der Massenüberwachung durch US-Strafverfolgungsbehörden biete. Die Kritiker des Abkommens sehen erhebliche Mängel. So setzte Privacy Shield die geforderten besseren Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Datenzugriff durch US-Behörden nicht ausreichend um. Stattdessen würde sich die EU auf die Zusicherungen der USA verlassen.

Die Zulässigkeit der eingereichten Klagen wird derzeit vom Gericht der Europäischen Union (EuG) geprüft (Aktenzeichen T-670/16). Prinzipiell hat das EuG zu entscheiden, ob die irische Datenschutzorganisation Digital Rights Ireland überhaupt klageberechtigt ist, da sie möglicherweise vom Privacy Shield-Abkommen gar nicht betroffen sei.

Mit einem Urteil ist frühestens in einem Jahr zu rechnen. Sollte die Klage zugelassen werden, wird zu prüfen sein, ob das durch Privacy Shield gebotene Datenschutzniveau ausreichend sei und den Forderungen des EuGH im Zusammenhang mit der Urteilsbegründung zur Außerkraftsetzung des Safe Harbor-Abkommens gerecht werde. (js)

Quellen:

Datenschutzticker vom 28.10.2016:
Klage gegen Privacy Shield vor dem Gericht der EU anhängig

Datenschutzticker vom 03.11.2016:
Französische Bürgerrechtsorganisationen reichen ebenfalls Klage gegen den „EU-US Privacy Shield“ ein

ZDNet vom 28.10.2016:
Irische Datenschutzgruppe klagt gegen Privacy Shield

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 03.11.2016:
„Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen grenzüberschreitende Datenübermittlungen“