Neues Formular für Beschwerden beim Privacy Shield

Am 14. August 2017 hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Frau Maja Smoltczyk auf ihrer Webseite ein Formular veröffentlicht, mit dem es Bürgern in Berlin möglich ist, sich bei Vorliegen von Rechtsverletzungen im Rahmen des Datenschutzabkommens Privacy Shield zwischen der EU und den USA zu beschweren.

Der Nachfolger des „Safe Habor“-Abkommens gestattet zertifizierten US-Firmen den Austausch sowie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, obwohl die USA grundsätzlich kein ausreichendes Datenschutzniveau aufweisen können.

Auch bei Datentransfers in die Vereinigten Staaten haben betroffene EU-Bürger damit das Recht auf Informationen, Auskunft, Berichtigung sowie Löschung bzw. Sperrung ihrer personenbezogenen Daten, welche im Zusammenhang mit dem Privacy Shield verarbeitet werden. Zur Durchsetzung dieser Rechte wurde nun das entsprechende Formular zur Verfügung gestellt.

Neben dem Formular sind zusätzliche Informationen zum Abkommen als Begleitmaterial auf der Webseite der Berliner Datenschutzbeauftragten zu finden. Damit sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, sich über das Abkommen zu informieren, und bei Bedarf entsprechende Beschwerdeanträge stellen zu können. Laut der Pressemitteilung sind die Informationen „bewusst möglichst nutzerfreundlich formuliert“ worden.

Neben der Berliner Aufsichtsbehörde haben auch die Aufsichtsbehörden in Bayern, Baden-Württemberg und NRW ähnliche Informationsmaterialien und Formulare zur Verfügung gestellt. (nl)

Quellen:

heise online / iX vom 14.08.2017: EU-US Privacy Shield: Beschwerdeformulare für Betroffene veröffentlicht